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Erscheinungsdatum: 11. April 2024
EuGH klärt Schadenersatzansprüche nach DSGVO weiter

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) schafft in einem weiteren Urteil zum Schadenersatzrecht in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Klarheit. Die Richter kommen zum Schluss, dass das Schadenersatzrecht, wie in Artikel 82 DSGVO angelegt, keinen allgemeinen Anspruch auf Immaterialschadenersatz begründet.
FS
Falk Steiner
Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025