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Erscheinungsdatum: 11. April 2024

EuGH klärt Schadenersatzansprüche nach DSGVO weiter

Gerichtshof der Europäischen Union, CURIA, EuGH, goldene Bürotürme im Europaviertel Kirchberg-Plateau, Luxemburg, Europa *** Court of Justice the European Union, CURIA, ECJ, Golden Office towers at European quarter Kirchberg Plateau, Luxembourg, Europe Copyright: imageBROKER/AngelaxtoxRoxel iblato09206106.jpg Bitte beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Urheberrechtes hinsichtlich der Namensnennung des Fotografen im direkten Umfeld der Veröffentlichung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) schafft in einem weiteren Urteil zum Schadenersatzrecht in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Klarheit. Die Richter kommen zum Schluss, dass das Schadenersatzrecht, wie in Artikel 82 DSGVO angelegt, keinen allgemeinen Anspruch auf Immaterialschadenersatz begründet.

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Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025
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