EuGH klärt Schadenersatzansprüche nach DSGVO weiter
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) schafft in einem weiteren Urteil zum Schadenersatzrecht in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Klarheit. Die Richter kommen zum Schluss, dass das Schadenersatzrecht, wie in Artikel 82 DSGVO angelegt, keinen allgemeinen Anspruch auf Immaterialschadenersatz begründet.