EU-Staaten und Unterhändler einigen sich auf Lieferkettengesetz, doch der Finanzsektor bleibt von den Vorgaben ausgeschlossen
Mit dem einheitlichen Lieferkettengesetz will die EU weltweit Menschenrechte stärken: Unternehmen sind nach den geplanten Regeln für ihre Geschäftskette, also auch Geschäftspartner des Unternehmens und teilweise auch für nachgelagerten Tätigkeiten wie Vertrieb oder Recycling, verantwortlich.