In der Auseinandersetzung um transatlantische Standards für Datenschutz hat die französische Datenschutzaufsichtsbehörde CNIL eine weitere folgenreiche Entscheidung getroffen. Demnach verstößt der Einsatz von Google Analytics gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), da Daten in die USA übermittelt würden. Die CNIL forderte den Websitebetreiber nun auf, „diese Verarbeitungen mit der DSGVO in Einklang zu bringen, falls nötig, indem er die Google-Analytics-Funktionalität (unter den derzeitigen Bedingungen) nicht mehr nutzt“. Alternativ könnten Tools eingesetzt werden, die keine Übermittlungen in Länder nutzten, die nicht DSGVO-fest seien. Die von Google getroffenen Maßnahmen reichten nicht aus, um die Möglichkeit eines Zugriffs durch US-Geheimdienste abzuwehren, um den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes Rechnung zu tragen, so die französischen Datenschützer.
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