Sanktionen: Weshalb Berlin eine schärfere „No-Russia-Klausel“ verhindert
Die „No-Russia-Klausel“ im Sanktionsregime gegen Moskau wird wegen Bedenken der Bundesregierung vorerst nicht auf Tochterunternehmen von EU-Firmen ausgeweitet. Das 14. Sanktionspaket enthält erstmals Sanktionen gegen Russlands Geschäft mit Flüssigerdgas.