Wegen düsterer Aussichten vor Gericht weigern sich Rechtsschutzversicherungen inzwischen, Klagen von Dieselfahrern auf Schadenersatz wegen eines „Thermofensters“ zu finanzieren. Der EuGH hat nun prinzipiell bestätigt, dass auch Umweltorganisationen wie die DUH klageberechtigt sind, in der Sache aber wenig Hoffnung auf Erfolg gemacht.