Effort Sharing: Wie verbindlich soll Klimaschutz sein?
Bei der Lastenteilung – auch Effort Sharing genannt – geht es um Emissionsreduktionsziele für jene Sektoren, die nicht im europäischen Emissionshandel (ETS) abgedeckt sind. Immerhin fast 60 Prozent der EU-weiten Treibhausgasemissionen. Doch was bedeuten diese Ziele, wenn sie nicht einklagbar sind? Diese Frage muss im laufenden Trilog geklärt werden.