Zur Beurteilung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten braucht es neben Daten menschliches Urteilsvermögen
KI-Systeme halten in immer mehr Bereichen des Wirtschaftslebens Einzug – auch im Bereich der Einhaltung und Bewertung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten. Dort kann die Technologie vieles leisten. Den Menschen ersetzen kann sie bis auf Weiteres jedoch nicht.
ET
13. Mai 2025
13. Mai 2025
Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025
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