Zur Beurteilung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten braucht es neben Daten menschliches Urteilsvermögen
KI-Systeme halten in immer mehr Bereichen des Wirtschaftslebens Einzug – auch im Bereich der Einhaltung und Bewertung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten. Dort kann die Technologie vieles leisten. Den Menschen ersetzen kann sie bis auf Weiteres jedoch nicht.