Nachhaltigkeitsreporting: EZB setzt auf überarbeitete ESRS statt VSME

Der VSME reicht der EZB als freiwilliger Standard nicht: zu wenig Datenpunkte, keine Wesentlichkeitslogik, kaum skalierbar. Stattdessen spricht sie sich für freiwillige Nachhaltigkeitsberichte auf Basis der überarbeiteten ESRS aus.

18. Februar 2026
EZB-Gebäude in Frankfurt am Main: Mindeststandards gelten als zentral, um Nachhaltigkeitsrisiken konsistent einordnen. (picture alliance / greatif | Florian Gaul)
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Die Europäische Zentralbank (EZB) plädiert in einer Stellungnahme für die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Standard für freiwillige Nachhaltigkeitsberichte. Sie sieht sie als geeignetere Alternative zum „Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs“ (VSME).

Durch die Omnibus-Vereinfachungen drohe der VSME auf eine Zielgruppe zu treffen, für die er nicht gemacht sei: Künftig fallen etwa 40.000 Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten aus der Reporting-Richtlinie (CSRD) – „einschließlich großer und börsennotierter Unternehmen mit globaler Reichweite und komplexem Risikoprofil“. Der VSME war hingegen ursprünglich für freiwillige ESG-Angaben von Firmen mit weniger als 250 Beschäftigten konzipiert.

Ohne Wesentlichkeitsprinzip und mit nur rund 40 Datenpunkten lasse er sich nicht sinnvoll „hochskalieren“. Zudem fehle es an einer „Mindestharmonisierung und Vergleichbarkeit, die für eine belastbare Risikodifferenzierung“ nötig sei, so die EZB – etwa weil Angaben zu Transitionsplänen nach VSME freiwillig sowie nicht standardisiert seien und Scope-3-Emissionen nicht zwingend offengelegt werden müssten. Gerade für Finanzakteure gelten solche Mindeststandards als zentral, um Nachhaltigkeitsrisiken konsistent einordnen und Finanzierungsentscheidungen darauf aufbauen zu können.

Die überarbeiteten ESRS könnten die Lücke aus Sicht der EZB besser schließen. Durch die verpflichtende Wesentlichkeitsanalyse seien sie proportional nach Größe und Risikoprofil anwendbar und damit für eine breitere Unternehmensgruppe geeignet. Flankierende Leitlinien seien allerdings nötig, sonst drohten Rosinenpickerei und Greenwashing, wenn Unternehmen etwa nur positive Effekte berichten und wesentliche negative Informationen ausblenden würden. Ferdinand Fröhlich

Letzte Aktualisierung: 27. März 2026