GEG: Warum die Grüngasquote für Wettbewerbsfähigkeit und Klima ein Irrweg ist

Eine verpflichtende Grüngasquote für den Wärmesektor soll Teil der GEG-Novelle sein. Aus Sicht des ZVEI würde sie zentrale Elemente der Wärmewende konterkarieren, den Wirtschaftsstandort belasten und den Klimaschutz schwächen.

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MB
23. Februar 2026
Sebastian Treptow, Bereichsleiter Gebäude, und Mark Becker-von Bredow, Bereichsleiter Elektrifizierung und Klima, beim ZVEI, dem Verband der Elektro- und Digitalindustrie. (ZVEI/Melanie Bauer Photodesign)
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In der Debatte um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) diskutiert die Bundesregierung über die Einführung einer Grüngasquote – also über eine Pflicht für die Gasnetzbetreiber, fossilem Gas einen steigenden Anteil sogenannter grüner Gase wie Biomethan und grünen Wasserstoff beizumischen. Doch der Vorschlag ist aus mehreren Gründen kontraproduktiv: Er konterkariert die Wirkung des im Brennstoffemissionshandelsgesetz etablierten CO₂-Preises. Er schafft zusätzliche Vorgaben im schon heute überregulierten Energiemarkt. Und er nährt die Illusion, die bestehende, fossile Gasinfrastruktur stehe langfristig auf tragfähigen Füßen – und bremst so Investitionen in effizienteren Klimaschutz.

Eine Klimaschutz-Anforderung ist im Markt bereits etabliert: Neue Heizungsanlagen müssen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Mehrheitlich wird deshalb im Neubau und bei der Sanierung bereits in Wärmepumpen investiert. Eine Grüngasquote würde diese Investitionen bremsen, denn sie erweckt den Eindruck, gasbasierte Heizsysteme – Gasleitungen inklusive – hätten in Zukunft noch eine tragfähige Perspektive. In einzelnen Netzgebieten mit passenden Voraussetzungen mag das so sein – aber für die breite Masse wird es nicht funktionieren.

Eine Grüngasquote würde die kommunale Wärmeplanung behindern. Sie untergräbt die bisherigen Annahmen, auf denen die Planungen basieren. Kommunen, kommunale Netzbetreiber und Energieversorger benötigen aber Verlässlichkeit über einen absehbaren Zeitraum hinweg, um Investitionen in Wärmenetze, Elektrifizierung und Abwärmenutzung voranzutreiben. Eine politisch verordnete Beimischung von Biomethan oder Wasserstoff würde dagegen für Unsicherheit über zukünftige Versorgungsstrukturen sorgen und so strategische Entscheidungen auf lokaler Ebene erschweren.

Die Quote würde für Privatkunden wohl zunächst zu höheren Preisen führen. Nach Schätzungen des IW Köln könnten die jährlichen Mehrkosten in den ersten Jahren deutlich über den erwarteten Belastungen der Haushalte aus der CO₂-Bepreisung liegen.

Aus eigener Produktion könnte Deutschland eine Grüngasquote kaum erfüllen. Nur etwas mehr als ein Prozent des jährlichen deutschen Gasverbrauchs stammt derzeit aus der heimischen Biomethanproduktion. Das wird auf absehbare Zeit nicht ausreichen, um die Grüngasquote zu erfüllen – von der heimischen Wasserstoffherstellung ganz zu schweigen. Importe von Biomethan oder Wasserstoff wären die Folge, mit Auswirkungen unter anderem in Form von höheren Kosten auf Privathaushalte, Gewerbe und insbesondere energieintensive Industrien.

Das gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit. Ohne eine zusätzliche Abgrenzung von Verbrauchsgruppen – was zu noch mehr Komplexität führt – würden diese Preiseffekte unmittelbar auf industrielle Gasverbraucher und auf den Strommarkt durchschlagen. Die Folge: Die Wettbewerbsfähigkeit der betreffenden Unternehmen und des gesamten Wirtschaftsstandorts würde leiden.

Ein weiteres Risiko: Die Grüngasquote könnte den Hochlauf einer eigenständigen Wasserstoffwirtschaft verzögern. Wasserstoff ist knapp und sollte vor allem dort eingesetzt werden, wo er den größten Nutzen entfaltet. Perspektivisch ist das vor allem in Sektoren, die nicht oder nur eingeschränkt elektrifiziert werden können, etwa Teile der Industrie oder des Transportsektors. Doch wenn bestehende Gasnetze durch eine Quote künstlich „grün“ gehalten werden, sinkt der Druck, neue Wasserstoff-Infrastrukturen und -Geschäftsmodelle konsequent für diese Sektoren zu entwickeln.

Im Ergebnis ist die Grüngasquote nicht geeignet, die Ankündigungen des Koalitionsvertrags zur GEG-Reform umzusetzen. Ihre Klimawirkung ist begrenzt, ihr Beitrag zur Dekarbonisierung des Wärmemarkts gering. Und selbst wenn man dies aus politischen Gründen in Kauf nehmen wollte: Die negativen Folgeeffekte für private und industrielle Verbraucher sowie den gesamten Standort überwiegen.

Die GEG-Novelle muss einen verlässlichen Rahmen für zukunftsgerechte Neubauten sowie Sanierungen setzen. Etablierte und im Markt akzeptierte Anforderungen dürfen in ihr nicht aufgeweicht werden. Ziel muss sein, dass sich die effizientesten und über die Lebensdauer der Heizungsanlagen hinweg wirtschaftlichsten Lösungen durchsetzen. Nur so zeigt die Politik, dass sie ihr postuliertes Ziel der Bezahlbarkeit für Immobilienbesitzer und Mieter ernst meint.

Mark Becker-von Bredow ist Bereichsleiter Elektrifizierung und Klima, Sebastian Treptow Bereichsleiter Gebäude beim ZVEI, Verband der Elektro- und Digitalindustrie. Hinweis: Standpunkte spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung der Redaktion wider.

Dieser Standpunkt spiegelt nicht zwingend die Meinung der Redaktion wider.

Letzte Aktualisierung: 27. März 2026