Niedersachsen: Geplante Sonderzahlung für Beamte steht auf der Kippe

Mit einer einmaligen Sonderzahlung für Beamte möchte das niedersächsische Finanzministerium eine verfassungskonforme Besoldung sicherstellen. Gewerkschaftsvertreter kritisieren das Vorhaben und fordern stattdessen ein höheres Grundgehalt.

07. Januar 2026
Gerald Heere (Grüne), Finanzminister Niedersachsen. (picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte)
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Die Frage, wie sich eine verfassungskonforme Besoldung von Lehrkräften und anderen Landesbeamten sicherstellen lässt, wird die niedersächsische Landesregierung 2026 weiter beschäftigen. Der Plan, den 142.000 aktiven Beamten des Landes für 2025 eine Sonderzahlung zu gewähren, geht offenbar nicht auf. Laut einem im Dezember vorgelegten Gesetzentwurf sollen Beamte ab der Besoldungsgruppe A9 einmalig 500 Euro erhalten. Für die Besoldungsgruppen A5 bis A8 sind 800 Euro vorgesehen.

Die Einmalzahlung erfüllt voraussichtlich nicht die jüngsten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. In einem Mitte November veröffentlichten Urteil zur Beamtenbesoldung in Berlin hatten die Richter neue Prüfmaßstäbe für eine amtsangemessene Alimentation festgelegt. Die Entscheidung erging im laufenden Verbandsbeteiligungsverfahren.

Das Urteil mache jetzt umfangreiche Berechnungen erforderlich, heißt es aus dem Finanzministerium. Mögliche Auswirkungen auf das geplante Gesetz müssen nun wohl im parlamentarischen Verfahren diskutiert werden. Voraussichtlich am 14. Januar steht der Gesetzentwurf im federführenden Haushaltsausschuss auf der Tagesordnung.

Über die Angemessenheit der Besoldung wird in Niedersachsen und anderen Bundesländern seit vielen Jahren gestritten. Der Vorsitzende des Niedersächsischen Beamtenbundes (NBB), Alexander Zimbehl, bezeichnete die Sonderzahlung als „Flickschusterei“ und fordert stattdessen ein höheres Grundgehalt. Schleswig-Holstein möchte die Beamtenbesoldung für 2025 rückwirkend anpassen. Kirstin von Elm

Letzte Aktualisierung: 27. März 2026