Berlin: Warum die Reform der Privatschulfinanzierung nicht vorankommt

Der Gesetzentwurf zur Reform der Privatschulfinanzierung in Berlin wurde erneut vertagt. Während viele freie Schulen sich davon Verbesserungen versprechen, warnen andere vor existenzbedrohenden Folgen einkommensabhängiger Obergrenzen für Schulgeld.

23. Januar 2026
Der Reformvorschlag sieht erstmals feste Einkommensgrenzen für Schulgeld vor. (picture alliance / dpa | Matthias Balk)
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In der Frage, wie viel Schulgeld freie Schulen in Berlin künftig von Eltern erheben dürfen, zeichnet sich keine Einigung ab. Der Gesetzentwurf zur Reform der Ersatzschulfinanzierung wurde am Mittwoch im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zum wiederholten Mal vertagt. Im September 2025 hatte sich der Berliner Senat darin auf neue Regeln für Schulen in freier Trägerschaft verständigt.

Zum Reformvorschlag gehört eine Schulgeldtabelle, die erstmals verbindliche Obergrenzen für das Schulgeld vorsieht. Nur wenn das Familieneinkommen oberhalb von 81.000 Euro liegt, sollen Schulen den Elternbeitrag noch frei bestimmen dürfen. Darunter sollen einkommensabhängige Obergrenzen von zehn bis maximal 160 Euro pro Monat gelten. Zum Ausgleich für die gedeckelten Elternbeiträge sollen Privatschulen künftig zwar öffentliche Zuschläge erhalten, allerdings nur für die unteren Tabellenstufen bis zu einem Einkommen von 55.000 Euro.

Einige Privatschulen wehren sich deshalb gegen das Gesetz, die Mehrheit wünscht es dagegen herbei. Man habe kein Problem mit der Schulgeldtabelle, sondern wolle als christlicher Träger allen Familien zugänglich sein, sagte eine Sprecherin der Evangelischen Schulstiftung für den Raum Berlin, Brandenburg und Oberlausitz (EKBO) zu Table.Briefings. Neun Verbände und große Schulträger und mehr als 50 einzelne freie Berliner Schulen appellieren seit Dezember mit einer Online-Kampagne an die Regierungskoalition, die Reform zu beschließen.

Für viele freie Schulen enthält das Gesetz finanzielle Verbesserungen, beispielsweise höhere Zuschüsse für Kinder aus einkommensschwachen Familien oder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Kritik kommt dagegen von Tim Balzer, seit November Vorstand des Landesverbands Deutscher Privatschulen Berlin-Brandenburg (VDP BB). Das geplante Gesetz spalte freie Schulträger in Gewinner und Verlierer, sagte der Geschäftsführer der Rackow-Schulen in Berlin zu Table.Briefings.

Schon heute müssten Privatschulen ihre Schulgeldtabellen sozial staffeln und genehmigen lassen, so Balzer. Ohne eine Übergangsfrist von mindestens fünf bis zehn Jahren gefährde die geplante Deckelung einige Schulen im Fortbestand. Die staatliche Förderung decke in vielen Fällen nur 60 bis 70 Prozent der realen Kosten, der Rest müsse über Schulgelder finanziert werden.

Am 18. Februar soll der Gesetzentwurf erneut im Hauptausschuss diskutiert werden. Die Fronten sind jedoch verhärtet. Maja Lasić, bildungspolitische Sprecherin der SPD, zeigt sich nicht bereit zu weiteren Zugeständnissen. Das Gesetz sei bereits intensiv verhandelt worden, sagte sie Table.Briefings. Bildungsforscher mahnen seit vielen Jahren verbindliche Vorgaben für Schulgelder an. Rund zwölf Prozent aller Berliner Schüler besuchen eine allgemein- oder berufsbildende Privatschule. Kirstin von Elm

Letzte Aktualisierung: 27. März 2026