Berlin: Reform der Privatschulfinanzierung beschlossen

Nach zähem Ringen haben sich die Koalitionspartner in Berlin auf eine Reform der Ersatzschulfinanzierung geeinigt. Die Schulgeldtabelle wird angepasst. Berlin ist das erste Bundesland, das verbindliche Obergrenzen zur Höhe des Schulgelds festlegt.

20. Februar 2026
Mehrere Mädchen musizieren gemeinsam.
Privatschulen werben oft mit besonderen pädagogischen Konzepten und AGs um Eltern und Schüler. (Imago/Funke Foto)
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Nach zähem Ringen um die Reform der Ersatzschulfinanzierung in Berlin haben sich die Koalitionspartner am Mittwoch im Hauptausschuss auf einen Kompromiss geeinigt. Auf Antrag der CDU wird die umstrittene Schulgeldtabelle angepasst. Schulen in freier Trägerschaft dürfen jetzt schon ab einem Familieneinkommen von 73.000 Euro und nicht erst ab 81.000 Euro das Schulgeld frei festlegen.

Die Schulgeldtabelle wird zudem auf fünf Stufen reduziert. Ursprünglich waren im Gesetzentwurf sechs Stufen vorgesehen. Für Familien mit einem Einkommen von 55.000 bis 68.000 Euro durfte das Schulgeld maximal 250 Euro monatlich betragen. Bis zu einem Einkommen von 81.000 Euro lag die Obergrenze bei 350 Euro monatlich. In der neuen Version ist für die letzte Einkommensstufe von jetzt 55.000 bis 73.000 Euro ein Schulgeld von maximal 290 Euro im Monat zulässig.

Zum Ausgleich für das gedeckelte Schulgeld erhalten freie Schulen zwar gestaffelte Zuschüsse vom Land. Der Verband Deutscher Privatschulen Berlin-Brandenburg e. V. hatte die Obergrenzen dennoch als erheblichen Eingriff in den finanziellen Handlungsspielraum kritisiert und damit bei der CDU Gehör gefunden. Selbst mit der modifizierten Tabelle werden einige Mitglieder ihre pädagogischen Angebote und Profile anpassen müssen, kommentiert der VDP den Kompromiss.

Für viele Schulen in freier Trägerschaft ergeben sich aus dem Gesetz finanzielle Verbesserungen. So sollen neu gegründete Ersatzschulen künftig bereits nach zwei statt drei Jahren Zuschüsse vom Land bekommen. Für die inklusive Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt es Zuschläge zu den Personalkosten, ebenso für Schüler mit Autismus oder den Förderschwerpunkten Hören und Sehen.

Berlin ist das erste Bundesland, das verbindliche Vorgaben zum verfassungskonformen Schulgeld macht. Der Sozialwissenschaftler Marcel Helbig sieht das als Schritt in die richtige Richtung. Ob private Schulen dadurch sozial inklusiver werden, bleibe allerdings abzuwarten. Gerade in Berlin gebe es öffentliche Schulen, die Eltern gezielt meiden, selbst wenn sie für eine private Alternative viel zahlen müssen, sagt er Table.Briefings. Das Gesetz soll kommende Woche im Plenum verabschiedet werden. Kirstin von Elm

Letzte Aktualisierung: 27. März 2026