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Letzte Aktualisierung: 13. Februar 2024

Richterbund: Justiz soll unabhängiger werden

Sven Rebehn (Deutscher Richterbund)
Der Deutsche Richterbund fordert, die Weisungsbefugnis der Justizminister gegenüber Staatsanwaltschaften zu streichen.
 Der Deutsche Richterbund (DRB) hat die Bundesregierung aufgefordert, die Weisungsbefugnis der Justizminister gegenüber Staatsanwaltschaften für konkrete Strafverfahren zu streichen. Vor dem Hintergrund der Erfolge von rechtspopulistischen Parteien in Europa warnt DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn im Gespräch mit Table.Media, dass „es in Deutschland keine gesetzlichen Einfallstore für einen politischen Missbrauch der Strafverfolgung geben“ dürfe. Die Ampel-Koalition fordert er auf, sich endlich dazu durchzuringen, „die aus dem vorletzten Jahrhundert stammenden Durchgriffsrechte der Justizminister“ aus dem Gesetz zu streichen. Allein der „böse Anschein“, dass ein Justizminister Ermittlungen lenken könnte, „erschüttert das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat und in die Arbeit der Strafjustiz“, so Rebehn weiter.
Auch im internationalen Kontext des Völkerstrafrechts ist das Einzelfallweisungsrecht laut Richterbund schädlich. Es gelte, beim „Schutz der Menschenrechte gegen Diktatoren und Despoten in aller Welt“ die international hohe Akzeptanz des deutschen Rechtssystems nicht zu gefährden. Rebehns Befürchtung: Solange der Bundesjustizminister dem Generalbundesanwalt Weisungen in konkreten Strafverfahren geben dürfe, bestehe die Gefahr, „dass die Legitimität einer Strafverfolgung von interessierter Seite in Zweifel gezogen und diskreditiert wird“. Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und FDP darauf geeinigt, das externe ministerielle Einzelfallweisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften anzupassen. Auch die FDP von Justizminister Marco Buschmann hatte sich in der zurückliegenden Wahlperiode für eine Reform eingesetzt. Die EU-Kommission hat in ihren Rechtsstaatlichkeitsberichten die Bundesregierung wiederholt angemahnt, die entsprechenden Befugnisse neu zu regeln.