EU-Lieferkettengesetz: Strenge Regeln kommen. EU-Parlament, Rat und Kommission haben sich auf das EU-Sorgfaltspflichtengesetz (CSDDD) geeinigt. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und 150 Millionen Euro Jahresumsatz müssen zukünftig Umwelt- und Menschenrechtsstandards entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette einhalten – und darüber berichten. Auch bei bis zuletzt strittige Themen stehen nun die Kompromisse: Der Finanzsektor wird zunächst von den Sorgfaltspflichten ausgenommen, Unternehmen müssen für die Verursachung oder Mitwirkung an negativen Auswirkungen haften. Sie müssen zudem Klimapläne entwickeln und umsetzen, um ihre Geschäftsmodelle mit dem 1,5 Grad-Ziel in Einklang zu bringen.
Auch deutsche Vorschriften dürften schärfer werden. Die CSDDD ähnelt in seiner Struktur dem deutschen Lieferkettengesetz (LkSG), geht aber deutlich darüber hinaus: Während in Deutschland etwa 3.000 Unternehmen berichten müssen, werden es nach dem CSDDD um die 15.000 sein. Außerdem konzentriert es sich nicht nur auf die direkten Lieferanten wie das LkSG, sondern umfasst sowohl die vorgelagerte Wertschöpfungskette (wie etwa Rohstoffabbau) als auch den nachgelagerten Teil (Verwendung, Verwertung, Entsorgung). Die Bundesregierung hatte bereits angekündigt, gegebenenfalls Anpassungen am deutschen Gesetz vorzunehmen. Deutsche Industrieverbände wie BDI, VDMA und Gesamtmetall sehen durch die EU-Novelle die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie bedroht. Vertretern der Zivilgesellschaft geht das Gesetz hingegen nicht weit genug, sie kritisierten insbesondere die Ausnahme für den Finanzsektor. Mehr dazu lesen Sie in der Analyse von L eonie Düngefeld im Europe.Table.