Wie Bas und Wildberger den Sozialstaat digitalisieren wollen

Vier Monate nach dem Abschlussbericht der Sozialstaatskommission geht ein Expertengremium zur Digitalisierung an den Start. Soll es Erfolg haben, müssen BMAS und BMDS an einem Strang ziehen.

19. Mai 2026
Müssen zusammenarbeiten: Wildberger und Bas (picture alliance/Flashpic/Jens Krick)

Beim Expertengremium Digitalisierung der Sozialverwaltung teilen sich Sozial- und Digitalministerium die Federführung, bei der im September gestarteten Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) war das noch anders. Ursprünglich stand die gemeinsame Verantwortung hier ebenfalls im Raum. Am Ende war das Ressort von Karsten Wildberger aber nur eins von neun an der KSR beteiligten Ministerien. Ende Januar stellte die KSR ihren Bericht vor.

Jetzt sollen Vertreter von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden in sechs Monaten eine „Roadmap“ erarbeiten. Der Auftrag des Gremiums ist auf den ersten Blick klar: Klären, für welche Empfehlungen der Kommission ein Staatsvertrag reicht und für welche es eine Grundgesetz-Änderung bräuchte. Ausarbeiten, welche verbindlichen Vorgaben es braucht, damit alle Behörden einheitliche Software benutzen. Bündeln auf einem Portal, was es an Sozialleistungen im ganzen Land gibt, damit man sie zentral beantragen kann.

Hier fangen aber schon die offenen Fragen an. Der KSR-Bericht ließ etwa offen, welches Portal es werden soll: die vor einigen Jahren vom NRW-Sozialministerium im Auftrag des BMAS entwickelte „Sozialplattform“ – die bisher eine Übersicht über bestehende Angebote bietet – oder bund.de als Hauptportal des Bundes. Aus Sicht von Stefan Latuski wiederum, der als Chief Information Officer (CIO) der Bundesagentur für Arbeit Teil des Expertengremiums ist, bräuchte es gar kein Portal. Es gebe bereits viele Portale und im Zeitalter von KI und gut funktionierenden Suchmaschinen „finden die Menschen das Gesuchte bereits schnell und einfach“, schrieb Latuski in einem Gastbeitrag für Table.Briefings.

Außerdem gibt es zu klärende Schnittstellen zur Verwaltungsmodernisierung insgesamt. Ziel der Beratungen ist laut BMDS „die Anbindung an laufende Aktivitäten, insbesondere der föderalen Modernisierungsagenda“. Zudem soll der sogenannte Deutschland-Stack als zentrale „Technologieplattform für Bund, Länder und Kommunen“ die erforderliche Basiskomponenten bereitstellen, heißt es im KSR-Bericht. Dazu gehören Angebote zur Kommunikation mit und zur Identifizierung gegenüber Behörden. Eine wichtige Rolle spielt hier die EUDI-Wallet, die bis Anfang 2027 stehen soll. Über diese „digitale Brieftasche“ könnten künftig auch EU-weite Angebote wie der Europäische Sozialversicherungsausweis mobil zugänglich gemacht werden.

Klar ist: Zu viel Zeit kann sich die Regierung nicht lassen. Schon Ende 2025 machten mehrere Behörden, darunter BA, Renten- und Unfallversicherung sowie der GKV-Spitzenverband in einem gemeinsamen Schreiben Druck: Die im Rahmen der Registermodernisierung beschlossene Identifikationsnummer (IDNr) sei „ein Schlüssel zur modernen Sozialverwaltung“, müsse in ihren Nutzungsmöglichkeiten aber erweitert werden. Hintergrund ist ein Gesetz, wonach die für jeden beim Meldeamt registrierten Menschen vorhandene Steuer-ID als übergreifende IDNr in 50 Registern eingeführt werden soll – bis Ende 2028. Das Expertengremium soll seine Arbeit schon Ende 2027 beenden. Idealerweise ist man – wie bei den anderen Sozialstaatsreformen – früher fertig als geplant.

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Letzte Aktualisierung: 19. Mai 2026