Der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) geht die deutsche Umsetzung der sozialen Konditionalität, mit der Direktzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) an die Einhaltung geltender arbeitsrechtlicher Standards gebunden werden, nicht weit genug. Zwar spricht der Vizebundesvorsitzende Harald Schaum von einem „längst überfälligen Schritt“, weil gerade in der Landwirtschaft immer wieder massive Vergehen gegen Arbeitnehmerrechte zu verzeichnen seien. Doch es gebe noch „großen Verbesserungsbedarf“.
So fehlen im Katalog der Bedingungen, die nun für GAP-Empfänger in Deutschland gelten, aus Schaums Sicht wichtige Aspekte. Bei Verstößen gegen den Mindestlohn, die maximale Länge der Arbeitszeit oder den Mindestanspruch auf Urlaub etwa müssten Betriebe keine Kürzung der Direktzahlungen befürchten. Dort, wo Sanktionen greifen, seien diese zu niedrig angesetzt: Bei vorsätzlichen Verstößen werden drei Prozent der Subventionen abgezogen, bei unabsichtlichen ein Prozent.
Zudem fordert die Gewerkschaft bessere Kontrollen : Eine Behörde solle gebündelt alle arbeitsrechtlichen Standards überprüfen, wie es in anderen EU-Ländern schon üblich sei. Bisher seien eine Reihe unterschiedlicher Behörden für verschiedene Teilbereiche zuständig.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte eine bürokratiearme Umsetzung der EU-Regeln ohne neue Nachweis- und Dokumentationspflichten für Landwirte gefordert. In einer Stellungnahme aus dem vergangenen Jahr verwies der Verband auf die bereits bestehenden, „sehr anspruchsvollen“ Vorgaben im Rahmen der Konditionalität, etwa durch die sogenannten GLÖZ-Standards. Nochmals zusätzlicher Bürokratieaufwand sei „nicht zu verkraften“.
Die soziale Konditionalität gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2025. Es ist das spätestmögliche Datum, das die EU zur Umsetzung erlaubt hatte. Mehrere Länder, etwa Frankreich und Spanien, haben die Regelung freiwillig schon 2024 eingeführt. jd