
„Wenn Unternehmen den Verdacht nicht entkräften können, müssen sie sich zurückziehen“
Der Völkerrechtler Markus Krajewski von der Universität Erlangen-Nürnberg gehört zu den Kennern des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Er hält eine Beschwerde im Fall von BMW, Mercedes-Benz und VW für berechtigt. Im Gespräch mit Caspar Dohmen spricht er über die Rollen von Unternehmern, Prüfunternehmen und BAFA.
Von Redaktion Table