Weltraumrecht: Wie auf dem Mond Fakten geschaffen werden

Laut Weltraumvertrag gehört der Himmelskörper allen Menschen. Durch die Artemis Accords sind private Aktivitäten möglich. Die US-Vereinbarung könnte zur Grundlage eines neuen Vertragswerks werden, sagt der Weltraumrechtler Marcus Schladebach.

Ralf Nestler, Redakteur Space.Table
22. April 2026
och ein computergeneriertes Bild – doch Unternehmen wie Interlune arbeiten bereits an Technologien, um Rohstoffe auf dem Mond zu gewinnen.
Noch ein computergeneriertes Bild – doch Unternehmen wie Interlune arbeiten bereits an Technologien, um Rohstoffe auf dem Mond zu gewinnen. (Interlune)

Die USA und China treiben ihre Mondprogramme entschlossen voran. Für Fachleute steht fest: Menschen werden in wenigen Jahren den Himmelskörper betreten. Auch Wohnmodule und der Abbau von Rohstoffen, zunächst wohl Wassereis und Regolith, erscheinen realistisch. Abgesehen von den technischen Problemen, steht die Frage: Ist das erlaubt?

Der Weltraumvertrag lässt eine Aneignung nicht zu. „Der Mond und alle Himmelskörper sind demnach ein hoheitsfreier Gemeinschaftsraum“, sagt Marcus Schladebach, Professor für Öffentliches Recht, Medienrecht, Luft- und Weltraumrecht an der Universität Potsdam Table.Briefings. Das Vertragswerk (Outer Space Treaty) von 1967 orientiert sich an weiteren „staatenfreien Räumen“ wie zum Beispiel der Tiefsee. Mit der Landung der Apollo-Astronauten 1969 war klar, dass Menschen den Mond erreichen und perspektivisch auch Rohstoffe abbauen können. Daraufhin wurde der Mondvertrag erarbeitet und 1979 als Ergänzung zum Weltraumvertrag den Vereinten Nationen vorgelegt.

„Kommunismus im All“, nennt Schladebach das Werk. „Es besagt: Wer auf dem Mond Bodenschätze abbaut, was grundsätzlich für zulässig erachtet wird, muss allen anderen, die inaktiv bleiben, etwas abgeben.“ Damit sei der enorme Aufwand – personell, technisch, finanziell – unsinnig. Nur 17 Länder haben den Mondvertrag ratifiziert, er gilt als gescheitert.

Die USA unternehmen mit den Artemis Accords einen neuen Versuch. Es ist kein Vertrag im Sinne des Völkerrechts. Stattdessen handelt es sich um multilaterale Vereinbarungen zwischen der Regierung der USA und anderen Staaten, in denen Normen festgelegt werden, die im Weltraum und in der Raumfahrt befolgt werden sollen. Seit 2020 haben 62 Länder die Artemis Accords unterzeichnet. Erst am Montag kam Lettland hinzu, Deutschland im Jahr 2023. Lea Schöllhorn nennt das in ihrem Buch „Why Did Germany Sign the Artemis Accords?“ einen „kontroversen Schritt, der Spannungen zwischen multilateraler Tradition und strategischen Interessen offenlegt“. Denn die Unterschrift gilt als Voraussetzung dafür, bei den amerikanischen Mondprojekten mitmachen zu können.

In Section 10, Absatz 2 findet sich ein Widerspruch. Man dürfe nämlich Bodenschätze abbauen, heißt es dort. Und dass dies nicht zwingend als Aneignung im Sinne des Weltraumvertrags zu sehen sei. „Ökonomisch ist dieser Ansatz absolut nachvollziehbar“, sagt Schladebach. „Aber er kollidiert mit althergebrachten Grundsätzen.“

Auch China will Infrastruktur auf dem Mond errichten. Das Land kritisiert die Artemis Accords als zu US-zentriert und möglicherweise zu ungünstigen Ergebnissen für andere Nationen führend. China propagiert die International Lunar Research Station (ILRS). Mehr als ein Dutzend Länder ist an dem Vorhaben bereits beteiligt, darunter Russland und Pakistan. In dem Konzept ist unter anderem die Nutzung vorhandener Rohstoffe vorgesehen. Vom 1967 verabschiedeten Weltraumvertrag, so scheint es, lässt sich keiner mehr aufhalten. Es werden Fakten geschaffen.

Juristen arbeiten längst an einem neuen Weltraumvertrag, der die technischen Fortschritte und Realitäten aufnimmt. Maßgeblich ist hier der Ausschuss für die friedliche Nutzung des Weltraums (Committee on the Peaceful Uses of Outer Space, COPUOS) der Vereinten Nationen. Schladebach ist Vertreter Deutschlands im Rechtsunterausschuss und gehört zu einer Arbeitsgruppe, die sich mit Mondbergbau befasst. Er plädiert unter anderem für eine Art Umweltverträglichkeitsprüfung, um gravierende Einflüsse auf die lokale Umgebung zu vermeiden. „Das sehen Russland, China und die USA etwas anders, aber man muss hier ein Zeichen setzen“, sagt er.

Die Bergbau-Arbeitsgruppe soll in diesem Jahr zu einem Ergebnis kommen. Schladebach ist skeptisch: „Die Positionen liegen weit auseinander.“ Aufzugeben sei keine Option, denn der gesamte Weltraumvertrag brauche ein Update. Wenig überraschend dürften die Artemis Accords als Blaupause präsentiert werden, vermutet der Jurist: von vielen Staaten getragen und bewährt. „Vermutlich wird eine Neufassung des Vertrags dann nicht weit entfernt sein von den Artemis Accords – wenn man sich denn eines Tages einigen kann.“

Letzte Aktualisierung: 23. April 2026