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Hochschulen: Wie die Bund-Länder-Vereinbarung zur Modernisierung und Sanierung einzuordnen ist

Nun steht auch der rechtliche Rahmen für die vier Milliarden Euro, die die Länder vom Bund als Ausgleich für den Investitionsbooster erhalten. Die GWK spricht von einem „umfangreichen Programm“, die GEW von einem „Tropfen auf den heißen Stein“.

10. Februar 2026
Baustelle der Ruhr-Universität Bochum, Aufnahmedatum 09.06.2025
Bund und Länder haben ein Investitionssofortprogramm zu Hochschulsanierung vereinbart. (picture alliance / imageBROKER | Olaf Döring)

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Letzte Aktualisierung: 10. Februar 2026