Hochschulgesetzesnovelle in Niedersachsen: „Bis an die Grenzen dessen, was rechtlich möglich ist“

Niedersachsen reformiert sein Hochschulgesetz, das Kabinett hat am Montag den Entwurf beschlossen. Wissenschaftsminister Falko Mohrs (SPD) plant weitreichende Änderungen und hat sich unter anderem an Empfehlungen des Wissenschaftsrats orientiert.

02. März 2026
Falko Mohrs (SPD), niedersächsischer Minister für Wissenschaft und Kultur.
Plant die erste große Reform des Hochschulgesetzes seit mehr als 20 Jahren: Falko Mohrs (SPD), niedersächsischer Wissenschaftsminister. (picture alliance/dpa | Ella Wenzel)
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Die rot-grüne Landesregierung von Niedersachsen hat am gestrigen Montag den Entwurf des Wissenschaftsministeriums für eine grundlegende Reform des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) beschlossen. Nun gehen die auf mehr als 80 Seiten beschriebenen Änderungsvorhaben in die Verbandsanhörung. „Wir wollen den Gesetzentwurf auf alle Fälle noch dieses Jahr in den Landtag einbringen“, sagt Wissenschaftsminister Falko Mohrs (SPD) im Gespräch mit Table.Briefings.

Die letzte umfassende Novelle des NHG war vor mehr als 20 Jahren. Seither gab es nur kleinere Änderungen. „Das Gesetz war dringend überholungsbedürftig“, sagt Mohrs. Wie von Table.Briefings kürzlich berichtet, waren dem Ministerium zwei Bereiche so wichtig, dass sie in das schnellere Verfahren im Rahmen eines mit den Landtagsfraktionen abgestimmten Gesetzes ausgekoppelt wurden: Änderungen der Abwahlregeln und im Ordnungsrecht. „Ich gehe davon aus, dass diese kleine Novelle noch vor dem Sommer beschlossen werden wird“, sagt Mohrs.

Für die große Novelle sieht der Gesetzentwurf Änderungen in 56 von derzeit 72 Paragrafen mit mehreren Unterparagrafen vor. Mohrs spricht von etlichen qualitativen Verbesserungen, etwa in den Bereichen Transfer, Stellenkategorien, Hochschulautonomie und Bürokratieabbau. Das ist geplant:

  • Transfer: Labore oder Infrastrukturen von Hochschulen sollen künftig von Start-ups und Ausgründungen genutzt werden dürfen. Professoren sollen sich Freisemester nehmen können, um zu gründen oder Gründung zu unterstützen – eine Regelung, die auch die Expertenkommission Forschung und Innovation in ihrem aktuellen Gutachten empfiehlt. Mohrs: „Mit einigen Änderungen gehen wir in diesem Bereich an die Grenzen dessen, was rechtlich möglich ist.“

  • Stellenkategorien: „Wir schaffen zusätzliche Karrierewege wie Lecturer, Senior Lecturer, Researcher und Wissenschaftsmanager:innen“, sagt der Minister. Dieser Bereich habe im NHG bisher gefehlt, man greife die Empfehlungen des Wissenschaftsrats dazu auf.

  • Machtmissbrauch: Die Hochschulen werden verpflichtet, für eine von Machtmissbrauch, Diskriminierung und Gewalt freie Hochschule Sorge zu tragen und verlässliche Standards für Diskriminierungs- und Gewaltfreiheit zu schaffen. Die Hochschulen sollen hierfür verbindliche Präventions-, Beschwerde- und Sanktionsstrukturen etablieren.

  • Hochschulautonomie und Deregulierung: Damit Hochschulen schneller auf geänderte Nachfrage oder Bedarfe reagieren können, soll die Einrichtung und Schließung von Studiengängen künftig nicht mehr grundsätzlich durch das Wissenschaftsministerium genehmigt werden müssen. „Das ist nur noch in Bereichen geplant, in denen es ein klares Landesinteresse gibt, etwa Medizin und Lehramt“, sagt Mohrs. Vorgesehen sei, diese Bereiche per Verordnung zu regeln.

  • Übertragung des Berufungsrechts auf die Hochschulen. Bisher ist bei den Landeshochschulen die Genehmigung durch das Ministerium erforderlich.

  • Gesellschaftliche Aufgaben: Die Studentenwerke werden „endlich“, wie Mohrs sagt, in Studierendenwerke umbenannt – und sie dürfen künftig auch Mensaleistungen für Außenstehende anbieten, beispielsweise Essenslieferung.

  • Hochschulbau: Die sechs Stiftungshochschulen in Niedersachsen haben bereits selbst die Bauverantwortung. Landeshochschulen, die die Möglichkeit nutzen, die Bauherreneigenschaft zu übernehmen, sollen künftig feste Baubudgets erhalten, die Mittel also selbst bewirtschaften können. „Das erspart es den Hochschulen, sich mit jedem Einzelvorhaben an unser Ministerium zu wenden und bei größeren Baumaßnahmen noch in weitere Abstimmungsschleifen gehen zu müssen.“ Angesichts der neuen finanziellen Möglichkeiten durch die Lockerung der Schuldenbremse und zusätzliche Gelder aus dem Sondervermögen des Bundes sei es wichtig, diese Verfahren zu ändern, um schneller zu werden, sagt Mohrs. „Geld allein baut ja nichts.“

Beim Thema Resilienz vor politischen Angriffen warnt der SPD-Politiker vor zu großen Hoffnungen. „Resilienz ist wichtig und das Thema schauen wir uns an anderen Stellen intensiv an“, sagt er. Man dürfe mit solchen Gesetzen aber nur bedingt Hoffnungen verbinden. „Wenn es so weit wäre, dass die AfD oder eine ähnlich positionierte Partei eine Regierung stellt, dann hätte sie im Zweifelsfall auch die Mehrheiten, Gesetze zu ändern“, sagt Mohrs. Zwar wäre eine Gesetzesänderung mit größerer Aufmerksamkeit und öffentlichen Debatten verbunden. „Aber zu glauben, dass etwas für immer safe ist, wenn man es einmal im Gesetz hat, halte ich für eine Fehlannahme.“

Letzte Aktualisierung: 27. März 2026