Table.Briefing: Europe

Neue Sanktionen + Neue Verteidigungspolitik + Chinas Rolle + 100 Prozent Ökostrom 2035 + Propagandamedien

  • Kehrtwende bei SWIFT wahrt deutsche und amerikanische Interessen
  • Neue Verteidigungspolitik: Neupositionierung mit offenen Fragen
  • Chinas Gasbedarf ist Putins Zukunft
  • Von der Leyen: Wollen Ukraine in EU
  • Strom: BMWK will 100 Prozent Erneuerbare 2035
  • EU-Kommission will russische Propagandamedien sanktionieren
Liebe Leserin, lieber Leser,

ich hoffe, Sie erkennen ihre Bundesrepublik und Europa heute Morgen wieder. Politisch ist vieles anders, dieses Wochenende war eine Zeitenwende, wie Bundeskanzler Olaf Scholz es nennt. Alles anders, während in der Ukraine die russische Armee mit weißrussischer Unterstützung weiter angriff.

Ein Blick quer durch Europa: Die Europäische Union hat erstmals 450 Millionen Euro für Rüstungsgüter für die Ukraine freigegeben, 50 Millionen für weitere Güter. Das so oft neutrale Schweden hat sich entschieden, Waffen und Schutzausrüstung an die Ukraine zu liefern, Finnland erlaubt den Export von Waffen durch Estland, auch Deutschland macht den Weg frei für Exporte – und liefert sogar selbst.

Bedingt durch den Einmarsch der Russischen Föderation in der Ukraine hat die keine 100 Tage im Amt befindliche Bundesregierung viele bisher als unverrückbar geltende Positionen zugunsten neuer geräumt. Das hat auch Auswirkungen auf Europa und die EU, die großen Veränderungen sollen nun mit noch mehr Geschwindigkeit angegangen werden. Europas und nicht zuletzt Deutschlands Energieabhängigkeit zu reduzieren, ist jetzt akut geostrategisch relevant.

Zudem wird Deutschland massiv in die Bundeswehr investieren, die Lager bei Europas Herstellern von Waffensystemen aller Art dürften sich rapide leeren, wenn das angekündigte 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen der Bundesregierung für diesen Zweck 2022 ausgegeben werden soll. Deutschland verfolgt jetzt eine andere, aktivere Verteidigungspolitik. Thomas Wiegold analysiert, was das auch für das europäische Miteinander bedeutet.

Zugleich brachte das Wochenende eine Vielzahl europäischer Maßnahmen mit sich. Russische Banken, die am späten Freitagabend mit der Veröffentlichung des Amtsblatts der EU in den Kreis der Beschränkungen aufgenommen wurden, sind mit weiteren Sanktionen belegt worden. Die wohl folgenreichsten Maßnahmen richten sich gegen die russische Zentralbank. Die Konsequenz dürften schwere Turbulenzen im russischen Finanzsystem sein – der Rubelkurs brach heute Morgen im asiatischen Handel bereits um 30 Prozent ein. Die europäische Tochter der Sberbank ist nach Angaben der Europäischen Zentralbank wegen massiver Mittelabflüsse zahlungsunfähig. Warum das dennoch nicht die “nukleare Option” ist, erläutert Eric Bonse.

Viele Augen schauen nach China. Wird Xi Jinping den Möchtegern-Russlandretter Wladimir Putin stützen? Noch jedenfalls ist Russland nicht in der Lage, den europäischen Gasabsatz in Richtung Peking umzulenken. Doch das dürfte sich mittelfristig ändern, analysiert Frank Sieren.

Ich wünsche Ihnen einen möglichst friedlichen Wochenstart.

Ihr
Falk Steiner
Bild von Falk  Steiner

Analyse

Kehrtwende bei SWIFT wahrt deutsche und amerikanische Interessen

Am Freitag war es noch umstritten, am Samstag wurde es verkündet und am Sonntag beschlossen: Die EU schließt wichtige russische Banken vom internationalen Bankdatensystem SWIFT aus und schränkt die Möglichkeiten der russischen Zentralbank drastisch ein, die Wirtschaft zu stützen. “Wir nehmen hier der Zentralbank die Möglichkeit, ihre Guthaben international einzusetzen”, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Brüssel.

Der überraschenden Entscheidung, die nach Einschätzung des britischen Finanzexperten Adam Tooze einem “vollumfänglichen Finanzkrieg” gleichkommt, waren fieberhafte Verhandlungen vorausgegangen. Beim EU-Gipfel am Donnerstag hatten sich Deutschland, Italien, Ungarn und einige andere EU-Länder noch dagegen ausgesprochen, SWIFT in das Paket der Sanktionen gegen Russland aufzunehmen. Man solle sich zunächst an die vereinbarten Maßnahmen halten, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz.

Sanktionen: SWIFT-Ausschluss für ausgewählte Banken in Russland

Deutschland kam jedoch unter Druck, nachdem Italien seine Bedenken zurückzog und die USA, Frankreich und die Ukraine eine weitere Verschärfung der Finanzsanktionen forderten. Die Bundesregierung korrigierte ihre Haltung und gab ihr Veto auf. Die Bedingung: dass “die Kollateralschäden” einer Abkoppelung von SWIFT so eingegrenzt werden können, “dass sie die Richtigen trifft”. Der Energiesektor und Rohstoffe sollten verschont bleiben.

Nach fieberhaften Verhandlungen präsentierte die EU-Kommission schließlich einen Kompromiss. Demnach haben sich die Brüsseler Behörde, Frankreich, Deutschland, Italien, das Vereinigte Königreich, Kanada und die USA darauf geeinigt, “dass ausgewählte russische” Banken aus SWIFT ausgeschlossen werden. Dadurch werde “sichergestellt, dass diese Banken vom internationalen Finanzsystem abgekoppelt werden”, heißt es in einer am Samstag veröffentlichten gemeinsamen Erklärung.

Details bleiben entscheidend

Außerdem wolle man “restriktive Maßnahmen verhängen, mit denen die russische Zentralbank daran gehindert wird, ihre Währungsreserven in einer Weise einzusetzen, die die Auswirkungen unserer Sanktionen untergräbt.” Details sollen in der kommenden Woche von einer transatlantischen Taskforce ausgearbeitet, teilte die G7 mit. Diese Taskforce, der auch Deutschland angehören dürfte, soll die wirksame Umsetzung der Finanzsanktionen sicherstellen.

Der Teufel liegt im Detail. Denn mit einem Ausschluss aus SWIFT ist es nicht getan, wie der Politikwissenschaftler Andreas Nölke im Gespräch mit Europe.Table klarstellte. “Die Diskussion um den Ausschluss Russland aus Swift ist irreführend”, so Nölke. Swift sei ein reines Zahlungsinformationssystem, eine Art Messenger-Dienst der Banken. Um Zahlungen tatsächlich zu unterbinden, müsste Russland zusätzlich aus dem Korrespondenzbankensystem ausgeschlossen werden.

Die US-Regierung hat dies im Fall der Sberbank bereits angekündigt. Sie habe allerdings Transaktionen für Energielieferungen generell von Sanktionen ausgenommen, solange diese über nicht sanktionierte Nicht-US-Banken abgewickelt werden, so der Experte. “Das widerspricht dem Sinn scharfer Sanktionen”, meint Nölke. Die westlichen Regierungen wollten demonstrieren, dass sie etwas tun, aber ohne sich selbst allzu große Probleme zu schaffen.

Energiezahlungsverkehr vorerst weiter möglich

Letztlich kommt es auf die Liste der betroffenen Banken und die von den Sanktionen ausgenommenen Finanztransaktionen an. Die EU und die USA haben also noch nicht die gefürchtete “finanzielle Nuklearoption” gezogen. Sie haben allerdings die Zündung scharf gestellt. Geschäfte mit Gazprom und anderen in Russland tätigen Energie- und Rohstoffproduzenten bleiben bis auf Weiteres möglich. Dies liegt nicht zuletzt auch im Interesse der USA, die ihre Ölimporte zuletzt deutlich ausgeweitet haben.

Auch Deutschland kann aufatmen. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte noch am Donnerstagabend davor gewarnt, dass “eine hohe Gefahr” bestehe, dass die Bundesrepublik “nicht mehr mit Gas, nicht mehr mit Rohstoffen versorgt wird”. Diese Gefahr scheint vorerst gebannt. DIHK-Präsident Peter Adrian rechnet dennoch mit “spürbaren Rückwirkungen” auf die deutsche Wirtschaft. Die Folgen für die Energieversorgung müssten genau beobachtet werden.

Dies gilt auch mit Blick auf die neuen Strafmaßnahmen gegen die russische Zentralbank. Auch sie könnten – zumindest indirekt – die Versorgung mit Gas und Öl in Europa und in den USA gefährden. Nach Angaben aus Brüssel geht es um Währungsreserven von 630 Milliarden US-Dollar. Dieses enorme “Finanzpolster” könnte durch die westlichen Sanktionen weitgehend wertlos werden. Allerdings gibt es auch hier wieder Fragezeichen.

So ist unklar, wie viele Reserven in Dollar und Euro gehalten werden – und wo. Die Deutsche Bundesbank werde bei ihrer nächsten Pressekonferenz übermorgen einige unangenehme Fragen zu beantworten haben, so der britische Finanzexperte Tooze. Denn in Frankfurt werden erhebliche russische Einlagen vermutet. Wenn sie eingefroren werden, könnte dies eine feindliche Reaktion in Moskau auslösen – bis hin zum Stopp der Gaslieferungen.

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Sanktions-Monitoring

Sanktions-Monitoring

Die Europäische Union und die Schweiz haben mit verschiedenen Sanktionen auf die Invasion Russlands in der Ukraine reagiert. Hier finden Sie die verhängten EU-Sanktionen (soweit im Amtsblatt der EU veröffentlicht) sowie die Sanktionen der Schweiz.

Europäische Union

Rechtsvorschrift L40
Durchführungsverordnung (EU) 2022/236 des Rates vom 21. Februar 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

Beschluss (GASP) 2022/241 des Rates vom 21. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Details

Rechtsvorschrift L42 I
Verordnung (EU) 2022/259 des Rates vom 23. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014

Durchführungsverordnung (EU) 2022/260 des Rates vom 23. Februar 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014

Durchführungsverordnung (EU) 2022/261 des Rates vom 23. Februar 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014

Verordnung (EU) 2022/262 des Rates vom 23. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Verordnung (EU) 2022/263 des Rates vom 23. Februar 2022 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete

Beschluss (GASP) 2022/264 des Rates Vom 23. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Beschluss (GASP) 2022/265 des Rates vom 23. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP

Beschluss (GASP) 2022/266 des Rates vom 23 Februar 2022 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Anordnung der Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete

Beschluss (GASP) 2022/267 des Rates vom 23. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP
Details

Rechtsvorschrift L48
Beschluss (GASP) 2022/327 des Rates vom 25. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP
Details

Rechtsvorschrift L49
Verordnung (EU) 2022/328 des Rates vom 25. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Details

Rechtsvorschrift L50
Beschluss (GASP) 2022/329 des Rates vom 25. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP
Details

Rechtsvorschrift L51
Verordnung (EU) 2022/330 des Rates vom 25. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014
Details

Rechtsvorschrift L52
Beschluss (GASP) 2022/331 des Rates vom 25. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP
Details

Rechtsvorschrift L53
Durchführungsverordnung (EU) 2022/332 des Rates vom 25. Februar 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014
Details

Rechtsvorschrift L54
Beschluss (EU) 2022/333 des Rates vom 25. Februar 2022 über die teilweise Aussetzung der Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für Bürger der Europäischen Union und für Staatsangehörige der Russischen Föderation
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Rechtsvorschrift L57
Verordnung (EU) 2022/334 des Rates vom 28. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 883/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Beschluss (GASP) 2022/335 des Rates vom 28. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP
Details

Rechtsvorschrift L58
Durchführungsverordnung (EU) 2022/336 des Rates vom 28. Februar 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014
Details

Rechtsvorschrift L59
Beschluss (GASP) 2022/337 des Rates vom 28. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP
Details

Rechtsvorschrift L61
Beschluss (EU) 2022/333 des Rates vom 25. Februar 2022 über die teilweise Aussetzung der Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für Bürger der Europäischen Union und für Staatsangehörige der Russischen Föderation
Details

Rechtsvorschrift L63
Verordnung (EU) 2022/345 des Rates vom 1. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.

Beschluss (GASP) 2022/346 des Rates vom 1. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP
Details

Rechtsvorschrift L65
Verordnung (EU) 2022/350 des Rates vom 1. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014

Beschluss (GASP) 2022/351 des Rates vom 1. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP
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Rechtsvorschfrift L66
Durchführungsverordnung (EU) 2022/353 des Rates vom 2. März 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014

Beschluss (GASP) 2022/354 des Rates vom 2. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP
Details

Rechtsvorschfrift L70
Durchführungsverordnung (EU) 2022/375 des Rates vom 3. März 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine

Beschluss (GASP) 2022/376 des Rates vom 3. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/ GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
Details

Rechtsvorschfrift L80
Durchführungsverordnung (EU) 2022/396 des Rates vom 9. März 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014

Beschluss (GASP) 2022/397 des Rates vom 9. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP
Details

Rechtsvorschfrift L81
Verordnung (EU) 2022/394 des Rates vom 9. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014

Beschluss (GASP) 2022/395 des Rates vom 9. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP
Details

Rechtsvorschfrift L82
Verordnung (EU) 2022/398 des Rates vom 9. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der russischen Aggression gegen die Ukraine

Beschluss (GASP) 2022/399 des Rates vom 9. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine
Details

Rechtsvorschfrift L84
Durchführungsverordnung (EU) 2022/408 des Rates vom 10. März 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014

Beschluss (GASP) 2022/411 des Rates vom 10. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP
Details

Rechtsvorschfrift L87 I
Durchführungsverordnung (EU) 2022/427 des Rates vom 15. März 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014

Verordnung (EU) 2022/428 des Rates vom 15. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014

Beschluss (GASP) 2022/429 des Rates vom 15. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP

Beschluss (GASP) 2022/430 des Rates vom 15. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP
Details

Rechtsvorschrift L110
Verordnung (EU) 2022/580 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014

Durchführungsverordnung (EU) 2022/581 des Rates vom 8. April 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014

Beschluss (GASP) 2022/582 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP
Details

Rechtsvorschrift L111
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014

Verordnung (EU) 2022/577 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006

Beschluss (GASP) 2022/578 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP

Beschluss (GASP) 2022/579 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP
Details

Rechtsvorschrift L153
Durchführungsverordnung (EU) 2022/876 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Durchführung des Artikels 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006

Verordnung (EU) 2022/877 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006

Durchführungsverordnung (EU) 2022/878 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014

Verordnung (EU) 2022/879 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014

Verordnung (EU) 2022/880 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014

Durchführungsbeschluss (GASP) 2022/881 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP

Beschluss (GASP) 2022/882 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP

Beschluss (GASP) 2022/883 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP

Beschluss (GASP) 2022/884 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP

Beschluss (GASP) 2022/885 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP
Details

Die Sanktionen gelten ab der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern dort nicht ein anderes Inkrafttreten vermerkt ist. In Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle der Ansprechpartner für alle Fragen rund um Exportkontrollen. Es betreibt unter der Telefonnummer +06196 908-1237 eine Hotline zum Thema.

Schweiz

Sanktionen vom 25.02.2022
Änderung der Verordnung vom 27. August 2014 über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
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Sanktionen vom 28.02.2022
Änderung der Verordnung vom 27. August 2014
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Sanktionen vom 04.03.2022
Verordnung vom 4. März 2022 über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
Details

Sanktionen vom 15.03.2022
Änderung der Verordnung vom 4. März 2022
Details

Sanktionen vom 25.03.2022
Änderung der Verordnung vom 4. März 2022
Details

Sanktionen vom 13.04.2022
Änderung der Verordnung vom 4. März 2022
Details

Sanktionen vom 04.05.2022
Änderung der Verordnung vom 4. März 2022
Details

Der aktuelle Stand aller schweizer Sanktionen findet sich hier.

Neue Verteidigungspolitik: Neupositionierung mit offenen Fragen

Die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Ampelkoalition ist innerhalb weniger Tage, eigentlich innerhalb weniger Stunden, auf völlig neuen Kurs gesetzt worden. Nach dem Angriff des russischen Präsidenten Wladimir Putin auf die Ukraine hat die immer noch neue Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP die seit dem Ende des Kalten Krieges eher zurückhaltende deutsche Haltung zu Militär und Verteidigung grundlegend umgekrempelt. Und dabei geht es längst nicht nur ums Geld – auch wenn die Zusagen von Bundeskanzler Olaf Scholz ziemlich im Gegensatz zu der Linie stehen, die der frühere Bundesfinanzminister Olaf Scholz in der vorangegangenen Großen Koalition vertreten hat.

Natürlich ist die überraschende Zusage des Kanzlers, die Bundeswehr mit einem Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für die nächsten Jahre auszustatten und zudem den jährlichen Verteidigungsetat auf mehr als zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts anzuheben, der auffälligste Schritt in Richtung auf die neue Sicherheitspolitik. Trotz der gewaltigen Summe ist jedoch entscheidender, was als gedankliche Zeitenwende hinter diesem finanziellen Aufwand steht: Das sehr plötzlich entdeckte Bewusstsein, dass Sicherheitspolitik und funktionierende Streitkräfte Teil der nationalen Daseinsvorsorge sind, wie die Bereitstellung von medizinischer Versorgung, Straßen oder Stromnetzen.

Verteidigungspolitik der Ampelkoalition: Neupositionierung in der EU

Das erkennbare Umdenken bedeutet aber auch eine neue Positionierung Deutschlands in Europa. Das wirtschaftlich stärkste Land der Europäischen Union hatte bislang vergleichsweise wenig Wert auf einsetzbare und auch durchsetzungsstarke Streitkräfte gelegt. In deutlichem Unterschied zu Frankreich und, inzwischen zwar außerhalb der EU, aber immer noch europäisch, Großbritannien. Das war und ist sicherlich der deutschen Geschichte geschuldet. Doch der Verweis darauf wurde von den europäischen Nachbarn zunehmend als Ausrede verstanden, sich nicht allzu sehr militärisch engagieren zu müssen. Ein polnischer Außenminister bekannte bereits vor Jahren, ihm machten inzwischen zu schwache deutsche Streitkräfte mehr Sorgen als zu starke.

Diese deutsche Haltung fand ihren Widerhall nicht nur in der Finanzierung, sondern vor allem in Struktur und Organisation der Bundeswehr. Seit den 1990-er Jahren war sie zu einer Streitmacht für Auslandseinsätze umgebaut worden, zum sogenannten Krisenmanagement. Missionen im Kosovo, anschließend in Afghanistan und dann in Mali in Westafrika prägten die Aufstellung. Dafür war die Bundeswehr, wie es ihr Generalinspekteur Eberhard Zorn ausdrückte, “geplant einsatzbereit”: Mit langem Vorlauf für eine Aufgabe ausgerüstete und zusammengestellte Kontingente waren das Alltagsgeschäft. Die Kernaufgabe, im Grundgesetz definiert als “der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf”, geriet dabei zunehmend in den Hintergrund.

Ein Kurswechsel, vorsichtig, wurde zwar nach der russischen Annexion der Krim eingeleitet. Im Verteidigungsministerium wurde sogar eine “Arbeitsgruppe Landes/Bündnisverteidigung” eingerichtet. An der grundlegenden geplanten Einsatzbereitschaft änderte sich nur wenig: Selbst die Truppen für die sogenannte NATO-Speerspitze, in regelmäßigen Abständen auch von Deutschland gestellt, hatten erstmal nicht die gesamte benötigte Ausrüstung zur Verfügung und mussten sie sich teilweise bei anderen Einheiten in der Bundeswehr zusammenleihen.

Hightech-Projekte im Fokus, Basisausstattung vernachlässigt

Hinzu kommt bislang, dass bei notwendiger Finanzierung der Bundeswehr gerne auf Hightech-Großprojekte geschaut wird: das gemeinsame Luftkampfsystem FCAS mit Frankreich und Spanien, Ersatz für die betagte Flotte der Tornado-Kampfjets, neue Hubschrauber. Ganz simple Dinge, weder technisch anspruchsvoll noch schwer zu beschaffen, gerieten dabei in den Hintergrund. Alleine die Aufstockung der Munitionsvorräte, die NATO fordert einen Vorrat für 30 Kampftage, würde zwischen zehn und 20 Milliarden Euro kosten, schätzt die militärische Führung.

Mit der Kurswende in der Verteidigungspolitik scheint sich die Ampelkoalition vorgenommen zu haben, die Bundeswehr nicht nur wieder auf ihren ursprünglichen Auftrag auszurichten – sondern auch tatsächlich dafür auszustatten. Ob und wie schnell das gelingt, wird nicht zuletzt davon abhängen, wie viel von dem versprochenen neuen Geld in die Auffüllung der leeren Depots geht und eben nicht nur in neue Großprojekte.

Dafür bedarf es allerdings auch in der Bundeswehr selbst eines Umdenkens. In der vergangenen Woche, noch vor Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine, hatte  der nationale Rüstungsdirektor Carsten Stawitzki auch einen internen Kurswechsel angeordnet. Zahlreiche Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände, die angesichts der geltenden – zivilen – Vorschriften als nicht einsatzbereit gelten, sollten neu bewertet werden: Ein Geländewagen mit defektem Blinker beispielsweise, nach der Straßenverkehrsordnung nicht verkehrssicher, ist durchaus für den militärischen Einsatz geeignet – und somit einsatzbereit. Diese Haltung, forderte der Vizeadmiral, müsse künftig für alles Gerät der Truppe gelten. (Thomas Wiegold)

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Chinas Gasbedarf ist Putins Zukunft

Das Treffen des russischen Präsidenten Wladimir Putin mit Chinas Staatschef Xi Jinping zur Eröffnung der Olympischen Winterspiele in Peking wirkte demonstrativ wie ein geopolitischer Schulterschluss. Doch die Begegnung hatte auch eine enorme energiepolitische Bedeutung. Putin und Xi unterschrieben eine Vereinbarung über Gas- und Öllieferungen von Russland nach China im Wert von 117 Milliarden US-Dollar.

Fast noch wichtiger: Für die Gaslieferungen soll eine neue Pipeline namens Power of Siberia 2 gebaut werden. Die Leitung soll in den Gasfeldern Bovanenkovo und Kharasavey der nordsibirischen Halbinsel Jamal beginnen, von wo auch Europa versorgt wird. Es wäre das erste Mal, dass Europa und China aus denselben Gasfeldern beliefert würden. Das verändert die geopolitische Landschaft, noch bevor die Röhre überhaupt gebaut wird. Bislang bezieht China Gas aus Russland durch die Pipeline Power of Siberia 1, die in anderen Gasfeldern startet.

Dabei ist das Projekt keineswegs neu. Schon 2014 hatten das russische Förderunternehmen Gazprom und Chinas staatlicher Rohstoffkonzern CNPC den Rahmenvertrag für die Pipeline unterzeichnet. Doch das Projekt stagnierte. Es gab keine Einigung über Preise und die Infrastrukturausgaben. Doch das ist nun anders. Chinas Hunger nach Gas ist seither deutlich gestiegen, und der Bau der Pipeline wird endgültig konkret.

Die Route wurde aus politischen Gründen auf beiden Seiten geändert. Statt über das Altai-Gebirge nach Xinjiang soll sie nun diagonal durch Russland am sibirischen Baikalsee vorbei und durch die Mongolei verlaufen, auch wenn das teurer ist.

USA und Russland: Interessenpolitik um Rohstoffe

Russland verfügt über die größten Gasreserven weltweit, ist der größte Gasexporteur und hat zudem die achtgrößten Ölreserven. Putin wird durch die neuen Rohstoffgeschäfte mit China schrittweise unabhängiger von Europa. Damit hat Peking – auch wenn es nach eigenen Aussagen ausdrücklich keinen Krieg um die Ukraine will – indirekt den Handlungsspielraum für Putin in der Ukraine geschaffen. Der beginnende Einmarsch russischer Truppen in der Ukraine ließ den Ölpreis am Donnerstag an den asiatischen Börsen zum ersten Mal in sieben Jahren auf über 100 US-Dollar pro Fass steigen.

Auch die USA wollen mehr Öl und Gas nach Europa verkaufen. Hinter Russland, Katar und Iran besitzen sie die viertgrößten Gasreserven. Beim Öl liegen sie immerhin noch auf Platz elf. Vor allem durch das in Deutschland wegen damit verbundener Umweltschäden verbotene Fracking, das sogenannte Schiefergas, sind die USA wieder ein wichtiger Akteur im Gasgeschäft geworden. Russland ist hier Mitbewerber.

Deutschland hat bislang auch kein einziges Terminal, das Schiffsladungen mit Flüssiggas (LNG) aus den USA oder Katar abfertigen könnte. Pläne für LNG-Anlagen in Stade und Brunsbüttel liegen zwar seit Jahren auf dem Tisch, doch umgesetzt wurden sie bislang nicht. Nun will Wirtschaftsminister Habeck zwar zwei Terminals in Brunsbüttel und Wilhelmshaven schnell errichten. Allerdings werden Genehmigungsverfahren und Bau Jahre dauern.

Gaspoker: Geschwächte Position Deutschlands und der EU

Bundeskanzler Olaf Scholz hat einen Kompromiss entwickelt, um russisches und US-amerikanisches Gas zu bekommen. Er wollte den Bau von LNG-Terminals mit bis zu einer Milliarde Euro Steuergeld fördern, sofern die USA im Gegenzug ihren Widerstand gegen die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 aufgeben. Wegen der russischen Invasion der Ukraine hat Deutschland das Verfahren für die Inbetriebnahme Nord Stream 2 inzwischen aber ohnehin gestoppt.

Zudem hatte Scholz die Rolle Chinas unterschätzt. Peking hat es Putin durch die vereinbarten Gaslieferungen an Russland ermöglicht, den Westen zu provozieren. Damit ist die komfortable Position Deutschlands, selbst entscheiden zu können, von wem man wie viel Gas kauft, erst einmal dahin. Peking hat also groteskerweise indirekt Washington dabei geholfen, seine Interessen in Europa durchzusetzen – und gleichzeitig die Position Deutschlands und der EU geschwächt.

Bereits 2021 haben die USA zum ersten Mal mehr Gas an die EU verkauft als Russland. Während die EU versucht hat, sich mit den USA ein zweites Standbein aufzubauen, um die Abhängigkeit von Russland zu verringern, hat sich Putin den zweiten großen Kunden China aufgebaut, um nicht zu abhängig von den Europäern zu sein.

Gas aus Russland: China unter Handlungsdruck

Derzeit ist Russland aber noch stärker von der EU abhängig. Moskau liefert 30 Prozent seines Gases nach Europa, aber bisher nur sieben Prozent nach China. Doch China möchte mehr Gas aus Russland, um seine Abhängigkeit von Gaslieferungen geopolitischer Rivalen zu verringern (China.Table berichtete). Russische Öl- und Gaslieferungen müssen nicht durch Drittländer oder internationale Schifffahrtswege. Dass die Power of Siberia 2 durch die für beide unproblematische Mongolei verlaufen soll, kann Peking verschmerzen.

Der Gasbedarf steigt auch deshalb, weil Peking die Stromerzeugung von Kohle so weit wie möglich auf Gas umstellen will, um seine Klimaziele zu erreichen. Die Beratungsfirma McKinsey geht deshalb davon aus, dass China 2035 doppelt so viel Gas braucht wie derzeit. 2040 soll der Gasverbrauch nach Planungen des chinesischen Energiekonzerns Sinopec vom September 2021 gar auf 620 bcm (Milliarden Kubikmeter) steigen und bis 2050 das Öl überholen. Zum Vergleich: Europa hat im vergangenen Jahr 541 bcm Gas verbraucht.

Peking möchte unabhängige Ukraine

Das alles weiß Putin. Deswegen kann er sich eben mit Europa anlegen, selbst wenn die Chinesen ihm Grenzen setzen. Peking möchte, dass die Ukraine unabhängig bleibt. Sie soll weder ein Vasall von Moskau werden, noch in die Einflusssphäre der Amerikaner geraten. Denn die Ukraine ist neben den USA einer der wichtigsten Getreidelieferanten und versorgt Peking mit zentralen Rüstungsgütern. Sollte Putin diesen Wunsch nun missachten – was noch nicht klar ist – hätte er sich global fast komplett isoliert. (Frank Sieren / China.Table)

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Von der Leyen: Wollen Ukraine in EU

EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen hat sich für einen EU-Beitritt der Ukraine ausgesprochen. Auf die Frage einer Reporterin des Senders Euronews nach einer Aufnahme des Landes in die Gemeinschaft sagte sie am Sonntag: “Es gibt so viele Themen, bei denen wir sehr eng zusammenarbeiten. Im Laufe der Zeit gehören sie tatsächlich zu uns. Sie sind einer von uns und wir wollen sie drin haben.

Am Samstag hatte der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj auf eine Entscheidung gedrängt. “Es ist ein entscheidender Moment, die langjährige Diskussion ein für alle Mal zu beenden und über die Mitgliedschaft der Ukraine in der EU zu entscheiden”, schrieb er auf Twitter. Die Ukraine arbeitet schon länger auf einen Beitritt zur EU hin. Dieses Ziel ist seit 2019 auch in der Verfassung des Landes verankert. dpa/fst

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Strom: BMWK will 100 Prozent Erneuerbare 2035

Die Bundesregierung will eine Vollversorgung Deutschlands mit Strom aus erneuerbaren Energien bis Mitte der 30er Jahre erreichen. “Mit vielen Maßnahmen erreichen wir eine 100 Prozent Stromversorgung mit Erneuerbaren Energien schon im Jahr 2035”, teilte Oliver Krischer, Parlamentarischer Staatssekretär im Klimaministerium, am Sonntagabend per Twitter mit. “Das nützt nicht nur dem Klimaschutz, sondern macht uns unabhängig von Putins Gas, Öl und Kohle.” Die entsprechende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sei fertig. Bislang hieß es, dass der Energiesektor deutlich vor 2040 auf fossile Energien verzichten soll. Bis 2030 soll der Anteil Erneuerbarer 80 Prozent erreichen.

Das Klimaministerium hatte bereits angekündigt, dass sich so bis 2030 die Leistung von Windenergie an Land auf rund 110 Gigawatt verdoppeln und bei Solar auf 200 Gigawatt mehr als verdreifachen soll. Diese Zahlen finden sich laut “Süddeutscher Zeitung” auch in Eckpunkten für das neue EEG. Der Zeitung zufolge sollen die Solar-Fördersätze auf privaten Hausdächern steigen und – anders als derzeit – für neue Anlagen auch bei starkem Ausbau nicht mehr stark fallen. Zudem sollen angesichts der hohen Strompreise Extra-Gewinne der Betreiber großer neue Solaranlagen über sogenannte Differenzverträge abgeschöpft werden. Dies hatte Staatssekretär Patrick Graichen ebenfalls angekündigt.

Wegen des Ukraine-Kriegs bereitet sich die Regierung auch auf einen völligen Stopp russischer Lieferungen von Erdgas oder Öl vor. Wirtschaftsminister Robert Habeck schließt daher auch einen Weiterbetrieb der AKW über das geplante Ende in diesem Jahr hinaus nicht völlig aus, wenn er es auch für unwahrscheinlich hält. Auch das angepeilte Datum des Kohleausstiegs 2030 wird angesichts der Entwicklung infrage gestellt. rtr

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EU-Kommission will russische Propagandamedien sanktionieren

Aufgrund der russischen Ukraine-Invastion will die EU-Kommission nun die an ein europäisches Publikum gerichteten russischen Propagandamedien RT (früher Russia Today) und Sputnik sowie deren Tochterunternehmen sanktionieren. Diese “werden nicht weiter in der Lage sein, ihre Lügen mit Rechtfertigungen für Putins Krieg zu verbreiten”, so Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Man entwickle derzeit Möglichkeiten, um ihre “toxische und schädliche Desinformation” zu verbieten.

Sanktionen gegen Russland: Alphabet zurückhaltend

Offen ist, welche Instrumente von der Leyen genau gemeint haben könnte. Der in der Materie bislang nicht als kundiger Akteur aufgefallene Außenbeauftragte Josep Borrell sagte, man verfüge über die technischen Möglichkeiten, um die Verbreitung zu unterbinden. Unterdessen forderte Binnenmarktkommissar Thierry Breton in einem Videotelefonat mit dem CEO des Google-Mutterkonzerns Alphabet Sundar Pichai und der CEO der Alphabet-Tochter YouTube Susan Wojcicki die großen Digitalunternehmen auf, ihre Geschäftsbedingungen zu überarbeiten und darin Kriegspropaganda zu untersagen. Die offizielle Reaktion seitens Alphabets fiel zurückhaltend aus: Man habe die Situation rund um die Uhr im Blick und könne jederzeit Maßnahmen ergreifen.

Möglichkeiten für eine tatsächlich schnelle Regulierung der Materie böten der derzeit im Trilog befindliche Digital Services Act, der Verantwortlichkeiten zwischen Akteuren im Netz festschreibt, oder ein bislang nur geplantes Medienfreiheitsgesetz (Europe.Table berichtete). Auch andere Rechtsvorschriften, etwa zum Schutz der Jugend online, die derzeit noch im Planungsstadium sind, könnten hierfür eine Grundlage bieten. fst/rtr

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Presseschau

EU erwägt Aufnahme-Klausel für Geflüchtete NTV
Scholz kündigt Bau von LNG-Terminals in Deutschland an – Uniper prüft Investition HANDELSBLATT
Habeck prüft Verlängerung bei Atom und Kohle NTV
NRW fordert Überprüfung des Kohleausstiegs FAZ
“Unverantwortlich, in dieser Lage deutsche Kohlekraftwerke schnell abschalten zu wollen” WELT
Sorgt der Ukraine-Krieg für die Wende in der Energiewende? HANDELSBLATT
Musk aktiviert Starlink-Internetzugang für Ukraine NTV
Internetkonzerne auf Konfrontationskurs mit Russland FAZ

Europe.Table Redaktion

EUROPE.TABLE REDAKTION

Licenses:
    • Kehrtwende bei SWIFT wahrt deutsche und amerikanische Interessen
    • Neue Verteidigungspolitik: Neupositionierung mit offenen Fragen
    • Chinas Gasbedarf ist Putins Zukunft
    • Von der Leyen: Wollen Ukraine in EU
    • Strom: BMWK will 100 Prozent Erneuerbare 2035
    • EU-Kommission will russische Propagandamedien sanktionieren
    Liebe Leserin, lieber Leser,

    ich hoffe, Sie erkennen ihre Bundesrepublik und Europa heute Morgen wieder. Politisch ist vieles anders, dieses Wochenende war eine Zeitenwende, wie Bundeskanzler Olaf Scholz es nennt. Alles anders, während in der Ukraine die russische Armee mit weißrussischer Unterstützung weiter angriff.

    Ein Blick quer durch Europa: Die Europäische Union hat erstmals 450 Millionen Euro für Rüstungsgüter für die Ukraine freigegeben, 50 Millionen für weitere Güter. Das so oft neutrale Schweden hat sich entschieden, Waffen und Schutzausrüstung an die Ukraine zu liefern, Finnland erlaubt den Export von Waffen durch Estland, auch Deutschland macht den Weg frei für Exporte – und liefert sogar selbst.

    Bedingt durch den Einmarsch der Russischen Föderation in der Ukraine hat die keine 100 Tage im Amt befindliche Bundesregierung viele bisher als unverrückbar geltende Positionen zugunsten neuer geräumt. Das hat auch Auswirkungen auf Europa und die EU, die großen Veränderungen sollen nun mit noch mehr Geschwindigkeit angegangen werden. Europas und nicht zuletzt Deutschlands Energieabhängigkeit zu reduzieren, ist jetzt akut geostrategisch relevant.

    Zudem wird Deutschland massiv in die Bundeswehr investieren, die Lager bei Europas Herstellern von Waffensystemen aller Art dürften sich rapide leeren, wenn das angekündigte 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen der Bundesregierung für diesen Zweck 2022 ausgegeben werden soll. Deutschland verfolgt jetzt eine andere, aktivere Verteidigungspolitik. Thomas Wiegold analysiert, was das auch für das europäische Miteinander bedeutet.

    Zugleich brachte das Wochenende eine Vielzahl europäischer Maßnahmen mit sich. Russische Banken, die am späten Freitagabend mit der Veröffentlichung des Amtsblatts der EU in den Kreis der Beschränkungen aufgenommen wurden, sind mit weiteren Sanktionen belegt worden. Die wohl folgenreichsten Maßnahmen richten sich gegen die russische Zentralbank. Die Konsequenz dürften schwere Turbulenzen im russischen Finanzsystem sein – der Rubelkurs brach heute Morgen im asiatischen Handel bereits um 30 Prozent ein. Die europäische Tochter der Sberbank ist nach Angaben der Europäischen Zentralbank wegen massiver Mittelabflüsse zahlungsunfähig. Warum das dennoch nicht die “nukleare Option” ist, erläutert Eric Bonse.

    Viele Augen schauen nach China. Wird Xi Jinping den Möchtegern-Russlandretter Wladimir Putin stützen? Noch jedenfalls ist Russland nicht in der Lage, den europäischen Gasabsatz in Richtung Peking umzulenken. Doch das dürfte sich mittelfristig ändern, analysiert Frank Sieren.

    Ich wünsche Ihnen einen möglichst friedlichen Wochenstart.

    Ihr
    Falk Steiner
    Bild von Falk  Steiner

    Analyse

    Kehrtwende bei SWIFT wahrt deutsche und amerikanische Interessen

    Am Freitag war es noch umstritten, am Samstag wurde es verkündet und am Sonntag beschlossen: Die EU schließt wichtige russische Banken vom internationalen Bankdatensystem SWIFT aus und schränkt die Möglichkeiten der russischen Zentralbank drastisch ein, die Wirtschaft zu stützen. “Wir nehmen hier der Zentralbank die Möglichkeit, ihre Guthaben international einzusetzen”, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Brüssel.

    Der überraschenden Entscheidung, die nach Einschätzung des britischen Finanzexperten Adam Tooze einem “vollumfänglichen Finanzkrieg” gleichkommt, waren fieberhafte Verhandlungen vorausgegangen. Beim EU-Gipfel am Donnerstag hatten sich Deutschland, Italien, Ungarn und einige andere EU-Länder noch dagegen ausgesprochen, SWIFT in das Paket der Sanktionen gegen Russland aufzunehmen. Man solle sich zunächst an die vereinbarten Maßnahmen halten, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz.

    Sanktionen: SWIFT-Ausschluss für ausgewählte Banken in Russland

    Deutschland kam jedoch unter Druck, nachdem Italien seine Bedenken zurückzog und die USA, Frankreich und die Ukraine eine weitere Verschärfung der Finanzsanktionen forderten. Die Bundesregierung korrigierte ihre Haltung und gab ihr Veto auf. Die Bedingung: dass “die Kollateralschäden” einer Abkoppelung von SWIFT so eingegrenzt werden können, “dass sie die Richtigen trifft”. Der Energiesektor und Rohstoffe sollten verschont bleiben.

    Nach fieberhaften Verhandlungen präsentierte die EU-Kommission schließlich einen Kompromiss. Demnach haben sich die Brüsseler Behörde, Frankreich, Deutschland, Italien, das Vereinigte Königreich, Kanada und die USA darauf geeinigt, “dass ausgewählte russische” Banken aus SWIFT ausgeschlossen werden. Dadurch werde “sichergestellt, dass diese Banken vom internationalen Finanzsystem abgekoppelt werden”, heißt es in einer am Samstag veröffentlichten gemeinsamen Erklärung.

    Details bleiben entscheidend

    Außerdem wolle man “restriktive Maßnahmen verhängen, mit denen die russische Zentralbank daran gehindert wird, ihre Währungsreserven in einer Weise einzusetzen, die die Auswirkungen unserer Sanktionen untergräbt.” Details sollen in der kommenden Woche von einer transatlantischen Taskforce ausgearbeitet, teilte die G7 mit. Diese Taskforce, der auch Deutschland angehören dürfte, soll die wirksame Umsetzung der Finanzsanktionen sicherstellen.

    Der Teufel liegt im Detail. Denn mit einem Ausschluss aus SWIFT ist es nicht getan, wie der Politikwissenschaftler Andreas Nölke im Gespräch mit Europe.Table klarstellte. “Die Diskussion um den Ausschluss Russland aus Swift ist irreführend”, so Nölke. Swift sei ein reines Zahlungsinformationssystem, eine Art Messenger-Dienst der Banken. Um Zahlungen tatsächlich zu unterbinden, müsste Russland zusätzlich aus dem Korrespondenzbankensystem ausgeschlossen werden.

    Die US-Regierung hat dies im Fall der Sberbank bereits angekündigt. Sie habe allerdings Transaktionen für Energielieferungen generell von Sanktionen ausgenommen, solange diese über nicht sanktionierte Nicht-US-Banken abgewickelt werden, so der Experte. “Das widerspricht dem Sinn scharfer Sanktionen”, meint Nölke. Die westlichen Regierungen wollten demonstrieren, dass sie etwas tun, aber ohne sich selbst allzu große Probleme zu schaffen.

    Energiezahlungsverkehr vorerst weiter möglich

    Letztlich kommt es auf die Liste der betroffenen Banken und die von den Sanktionen ausgenommenen Finanztransaktionen an. Die EU und die USA haben also noch nicht die gefürchtete “finanzielle Nuklearoption” gezogen. Sie haben allerdings die Zündung scharf gestellt. Geschäfte mit Gazprom und anderen in Russland tätigen Energie- und Rohstoffproduzenten bleiben bis auf Weiteres möglich. Dies liegt nicht zuletzt auch im Interesse der USA, die ihre Ölimporte zuletzt deutlich ausgeweitet haben.

    Auch Deutschland kann aufatmen. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte noch am Donnerstagabend davor gewarnt, dass “eine hohe Gefahr” bestehe, dass die Bundesrepublik “nicht mehr mit Gas, nicht mehr mit Rohstoffen versorgt wird”. Diese Gefahr scheint vorerst gebannt. DIHK-Präsident Peter Adrian rechnet dennoch mit “spürbaren Rückwirkungen” auf die deutsche Wirtschaft. Die Folgen für die Energieversorgung müssten genau beobachtet werden.

    Dies gilt auch mit Blick auf die neuen Strafmaßnahmen gegen die russische Zentralbank. Auch sie könnten – zumindest indirekt – die Versorgung mit Gas und Öl in Europa und in den USA gefährden. Nach Angaben aus Brüssel geht es um Währungsreserven von 630 Milliarden US-Dollar. Dieses enorme “Finanzpolster” könnte durch die westlichen Sanktionen weitgehend wertlos werden. Allerdings gibt es auch hier wieder Fragezeichen.

    So ist unklar, wie viele Reserven in Dollar und Euro gehalten werden – und wo. Die Deutsche Bundesbank werde bei ihrer nächsten Pressekonferenz übermorgen einige unangenehme Fragen zu beantworten haben, so der britische Finanzexperte Tooze. Denn in Frankfurt werden erhebliche russische Einlagen vermutet. Wenn sie eingefroren werden, könnte dies eine feindliche Reaktion in Moskau auslösen – bis hin zum Stopp der Gaslieferungen.

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    Sanktions-Monitoring

    Sanktions-Monitoring

    Die Europäische Union und die Schweiz haben mit verschiedenen Sanktionen auf die Invasion Russlands in der Ukraine reagiert. Hier finden Sie die verhängten EU-Sanktionen (soweit im Amtsblatt der EU veröffentlicht) sowie die Sanktionen der Schweiz.

    Europäische Union

    Rechtsvorschrift L40
    Durchführungsverordnung (EU) 2022/236 des Rates vom 21. Februar 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

    Beschluss (GASP) 2022/241 des Rates vom 21. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
    Details

    Rechtsvorschrift L42 I
    Verordnung (EU) 2022/259 des Rates vom 23. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014

    Durchführungsverordnung (EU) 2022/260 des Rates vom 23. Februar 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014

    Durchführungsverordnung (EU) 2022/261 des Rates vom 23. Februar 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014

    Verordnung (EU) 2022/262 des Rates vom 23. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

    Verordnung (EU) 2022/263 des Rates vom 23. Februar 2022 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete

    Beschluss (GASP) 2022/264 des Rates Vom 23. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

    Beschluss (GASP) 2022/265 des Rates vom 23. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP

    Beschluss (GASP) 2022/266 des Rates vom 23 Februar 2022 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Anordnung der Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete

    Beschluss (GASP) 2022/267 des Rates vom 23. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP
    Details

    Rechtsvorschrift L48
    Beschluss (GASP) 2022/327 des Rates vom 25. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP
    Details

    Rechtsvorschrift L49
    Verordnung (EU) 2022/328 des Rates vom 25. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
    Details

    Rechtsvorschrift L50
    Beschluss (GASP) 2022/329 des Rates vom 25. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP
    Details

    Rechtsvorschrift L51
    Verordnung (EU) 2022/330 des Rates vom 25. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014
    Details

    Rechtsvorschrift L52
    Beschluss (GASP) 2022/331 des Rates vom 25. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP
    Details

    Rechtsvorschrift L53
    Durchführungsverordnung (EU) 2022/332 des Rates vom 25. Februar 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014
    Details

    Rechtsvorschrift L54
    Beschluss (EU) 2022/333 des Rates vom 25. Februar 2022 über die teilweise Aussetzung der Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für Bürger der Europäischen Union und für Staatsangehörige der Russischen Föderation
    Details

    Rechtsvorschrift L57
    Verordnung (EU) 2022/334 des Rates vom 28. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 883/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

    Beschluss (GASP) 2022/335 des Rates vom 28. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP
    Details

    Rechtsvorschrift L58
    Durchführungsverordnung (EU) 2022/336 des Rates vom 28. Februar 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014
    Details

    Rechtsvorschrift L59
    Beschluss (GASP) 2022/337 des Rates vom 28. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP
    Details

    Rechtsvorschrift L61
    Beschluss (EU) 2022/333 des Rates vom 25. Februar 2022 über die teilweise Aussetzung der Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für Bürger der Europäischen Union und für Staatsangehörige der Russischen Föderation
    Details

    Rechtsvorschrift L63
    Verordnung (EU) 2022/345 des Rates vom 1. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.

    Beschluss (GASP) 2022/346 des Rates vom 1. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP
    Details

    Rechtsvorschrift L65
    Verordnung (EU) 2022/350 des Rates vom 1. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014

    Beschluss (GASP) 2022/351 des Rates vom 1. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP
    Details

    Rechtsvorschfrift L66
    Durchführungsverordnung (EU) 2022/353 des Rates vom 2. März 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014

    Beschluss (GASP) 2022/354 des Rates vom 2. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP
    Details

    Rechtsvorschfrift L70
    Durchführungsverordnung (EU) 2022/375 des Rates vom 3. März 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine

    Beschluss (GASP) 2022/376 des Rates vom 3. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/ GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
    Details

    Rechtsvorschfrift L80
    Durchführungsverordnung (EU) 2022/396 des Rates vom 9. März 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014

    Beschluss (GASP) 2022/397 des Rates vom 9. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP
    Details

    Rechtsvorschfrift L81
    Verordnung (EU) 2022/394 des Rates vom 9. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014

    Beschluss (GASP) 2022/395 des Rates vom 9. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP
    Details

    Rechtsvorschfrift L82
    Verordnung (EU) 2022/398 des Rates vom 9. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der russischen Aggression gegen die Ukraine

    Beschluss (GASP) 2022/399 des Rates vom 9. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine
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    Rechtsvorschfrift L84
    Durchführungsverordnung (EU) 2022/408 des Rates vom 10. März 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014

    Beschluss (GASP) 2022/411 des Rates vom 10. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP
    Details

    Rechtsvorschfrift L87 I
    Durchführungsverordnung (EU) 2022/427 des Rates vom 15. März 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014

    Verordnung (EU) 2022/428 des Rates vom 15. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014

    Beschluss (GASP) 2022/429 des Rates vom 15. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP

    Beschluss (GASP) 2022/430 des Rates vom 15. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP
    Details

    Rechtsvorschrift L110
    Verordnung (EU) 2022/580 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014

    Durchführungsverordnung (EU) 2022/581 des Rates vom 8. April 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014

    Beschluss (GASP) 2022/582 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP
    Details

    Rechtsvorschrift L111
    Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014

    Verordnung (EU) 2022/577 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006

    Beschluss (GASP) 2022/578 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP

    Beschluss (GASP) 2022/579 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP
    Details

    Rechtsvorschrift L153
    Durchführungsverordnung (EU) 2022/876 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Durchführung des Artikels 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006

    Verordnung (EU) 2022/877 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006

    Durchführungsverordnung (EU) 2022/878 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014

    Verordnung (EU) 2022/879 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014

    Verordnung (EU) 2022/880 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014

    Durchführungsbeschluss (GASP) 2022/881 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP

    Beschluss (GASP) 2022/882 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP

    Beschluss (GASP) 2022/883 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP

    Beschluss (GASP) 2022/884 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP

    Beschluss (GASP) 2022/885 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP
    Details

    Die Sanktionen gelten ab der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern dort nicht ein anderes Inkrafttreten vermerkt ist. In Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle der Ansprechpartner für alle Fragen rund um Exportkontrollen. Es betreibt unter der Telefonnummer +06196 908-1237 eine Hotline zum Thema.

    Schweiz

    Sanktionen vom 25.02.2022
    Änderung der Verordnung vom 27. August 2014 über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
    Details

    Sanktionen vom 28.02.2022
    Änderung der Verordnung vom 27. August 2014
    Details

    Sanktionen vom 04.03.2022
    Verordnung vom 4. März 2022 über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
    Details

    Sanktionen vom 15.03.2022
    Änderung der Verordnung vom 4. März 2022
    Details

    Sanktionen vom 25.03.2022
    Änderung der Verordnung vom 4. März 2022
    Details

    Sanktionen vom 13.04.2022
    Änderung der Verordnung vom 4. März 2022
    Details

    Sanktionen vom 04.05.2022
    Änderung der Verordnung vom 4. März 2022
    Details

    Der aktuelle Stand aller schweizer Sanktionen findet sich hier.

    Neue Verteidigungspolitik: Neupositionierung mit offenen Fragen

    Die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Ampelkoalition ist innerhalb weniger Tage, eigentlich innerhalb weniger Stunden, auf völlig neuen Kurs gesetzt worden. Nach dem Angriff des russischen Präsidenten Wladimir Putin auf die Ukraine hat die immer noch neue Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP die seit dem Ende des Kalten Krieges eher zurückhaltende deutsche Haltung zu Militär und Verteidigung grundlegend umgekrempelt. Und dabei geht es längst nicht nur ums Geld – auch wenn die Zusagen von Bundeskanzler Olaf Scholz ziemlich im Gegensatz zu der Linie stehen, die der frühere Bundesfinanzminister Olaf Scholz in der vorangegangenen Großen Koalition vertreten hat.

    Natürlich ist die überraschende Zusage des Kanzlers, die Bundeswehr mit einem Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für die nächsten Jahre auszustatten und zudem den jährlichen Verteidigungsetat auf mehr als zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts anzuheben, der auffälligste Schritt in Richtung auf die neue Sicherheitspolitik. Trotz der gewaltigen Summe ist jedoch entscheidender, was als gedankliche Zeitenwende hinter diesem finanziellen Aufwand steht: Das sehr plötzlich entdeckte Bewusstsein, dass Sicherheitspolitik und funktionierende Streitkräfte Teil der nationalen Daseinsvorsorge sind, wie die Bereitstellung von medizinischer Versorgung, Straßen oder Stromnetzen.

    Verteidigungspolitik der Ampelkoalition: Neupositionierung in der EU

    Das erkennbare Umdenken bedeutet aber auch eine neue Positionierung Deutschlands in Europa. Das wirtschaftlich stärkste Land der Europäischen Union hatte bislang vergleichsweise wenig Wert auf einsetzbare und auch durchsetzungsstarke Streitkräfte gelegt. In deutlichem Unterschied zu Frankreich und, inzwischen zwar außerhalb der EU, aber immer noch europäisch, Großbritannien. Das war und ist sicherlich der deutschen Geschichte geschuldet. Doch der Verweis darauf wurde von den europäischen Nachbarn zunehmend als Ausrede verstanden, sich nicht allzu sehr militärisch engagieren zu müssen. Ein polnischer Außenminister bekannte bereits vor Jahren, ihm machten inzwischen zu schwache deutsche Streitkräfte mehr Sorgen als zu starke.

    Diese deutsche Haltung fand ihren Widerhall nicht nur in der Finanzierung, sondern vor allem in Struktur und Organisation der Bundeswehr. Seit den 1990-er Jahren war sie zu einer Streitmacht für Auslandseinsätze umgebaut worden, zum sogenannten Krisenmanagement. Missionen im Kosovo, anschließend in Afghanistan und dann in Mali in Westafrika prägten die Aufstellung. Dafür war die Bundeswehr, wie es ihr Generalinspekteur Eberhard Zorn ausdrückte, “geplant einsatzbereit”: Mit langem Vorlauf für eine Aufgabe ausgerüstete und zusammengestellte Kontingente waren das Alltagsgeschäft. Die Kernaufgabe, im Grundgesetz definiert als “der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf”, geriet dabei zunehmend in den Hintergrund.

    Ein Kurswechsel, vorsichtig, wurde zwar nach der russischen Annexion der Krim eingeleitet. Im Verteidigungsministerium wurde sogar eine “Arbeitsgruppe Landes/Bündnisverteidigung” eingerichtet. An der grundlegenden geplanten Einsatzbereitschaft änderte sich nur wenig: Selbst die Truppen für die sogenannte NATO-Speerspitze, in regelmäßigen Abständen auch von Deutschland gestellt, hatten erstmal nicht die gesamte benötigte Ausrüstung zur Verfügung und mussten sie sich teilweise bei anderen Einheiten in der Bundeswehr zusammenleihen.

    Hightech-Projekte im Fokus, Basisausstattung vernachlässigt

    Hinzu kommt bislang, dass bei notwendiger Finanzierung der Bundeswehr gerne auf Hightech-Großprojekte geschaut wird: das gemeinsame Luftkampfsystem FCAS mit Frankreich und Spanien, Ersatz für die betagte Flotte der Tornado-Kampfjets, neue Hubschrauber. Ganz simple Dinge, weder technisch anspruchsvoll noch schwer zu beschaffen, gerieten dabei in den Hintergrund. Alleine die Aufstockung der Munitionsvorräte, die NATO fordert einen Vorrat für 30 Kampftage, würde zwischen zehn und 20 Milliarden Euro kosten, schätzt die militärische Führung.

    Mit der Kurswende in der Verteidigungspolitik scheint sich die Ampelkoalition vorgenommen zu haben, die Bundeswehr nicht nur wieder auf ihren ursprünglichen Auftrag auszurichten – sondern auch tatsächlich dafür auszustatten. Ob und wie schnell das gelingt, wird nicht zuletzt davon abhängen, wie viel von dem versprochenen neuen Geld in die Auffüllung der leeren Depots geht und eben nicht nur in neue Großprojekte.

    Dafür bedarf es allerdings auch in der Bundeswehr selbst eines Umdenkens. In der vergangenen Woche, noch vor Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine, hatte  der nationale Rüstungsdirektor Carsten Stawitzki auch einen internen Kurswechsel angeordnet. Zahlreiche Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände, die angesichts der geltenden – zivilen – Vorschriften als nicht einsatzbereit gelten, sollten neu bewertet werden: Ein Geländewagen mit defektem Blinker beispielsweise, nach der Straßenverkehrsordnung nicht verkehrssicher, ist durchaus für den militärischen Einsatz geeignet – und somit einsatzbereit. Diese Haltung, forderte der Vizeadmiral, müsse künftig für alles Gerät der Truppe gelten. (Thomas Wiegold)

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    Chinas Gasbedarf ist Putins Zukunft

    Das Treffen des russischen Präsidenten Wladimir Putin mit Chinas Staatschef Xi Jinping zur Eröffnung der Olympischen Winterspiele in Peking wirkte demonstrativ wie ein geopolitischer Schulterschluss. Doch die Begegnung hatte auch eine enorme energiepolitische Bedeutung. Putin und Xi unterschrieben eine Vereinbarung über Gas- und Öllieferungen von Russland nach China im Wert von 117 Milliarden US-Dollar.

    Fast noch wichtiger: Für die Gaslieferungen soll eine neue Pipeline namens Power of Siberia 2 gebaut werden. Die Leitung soll in den Gasfeldern Bovanenkovo und Kharasavey der nordsibirischen Halbinsel Jamal beginnen, von wo auch Europa versorgt wird. Es wäre das erste Mal, dass Europa und China aus denselben Gasfeldern beliefert würden. Das verändert die geopolitische Landschaft, noch bevor die Röhre überhaupt gebaut wird. Bislang bezieht China Gas aus Russland durch die Pipeline Power of Siberia 1, die in anderen Gasfeldern startet.

    Dabei ist das Projekt keineswegs neu. Schon 2014 hatten das russische Förderunternehmen Gazprom und Chinas staatlicher Rohstoffkonzern CNPC den Rahmenvertrag für die Pipeline unterzeichnet. Doch das Projekt stagnierte. Es gab keine Einigung über Preise und die Infrastrukturausgaben. Doch das ist nun anders. Chinas Hunger nach Gas ist seither deutlich gestiegen, und der Bau der Pipeline wird endgültig konkret.

    Die Route wurde aus politischen Gründen auf beiden Seiten geändert. Statt über das Altai-Gebirge nach Xinjiang soll sie nun diagonal durch Russland am sibirischen Baikalsee vorbei und durch die Mongolei verlaufen, auch wenn das teurer ist.

    USA und Russland: Interessenpolitik um Rohstoffe

    Russland verfügt über die größten Gasreserven weltweit, ist der größte Gasexporteur und hat zudem die achtgrößten Ölreserven. Putin wird durch die neuen Rohstoffgeschäfte mit China schrittweise unabhängiger von Europa. Damit hat Peking – auch wenn es nach eigenen Aussagen ausdrücklich keinen Krieg um die Ukraine will – indirekt den Handlungsspielraum für Putin in der Ukraine geschaffen. Der beginnende Einmarsch russischer Truppen in der Ukraine ließ den Ölpreis am Donnerstag an den asiatischen Börsen zum ersten Mal in sieben Jahren auf über 100 US-Dollar pro Fass steigen.

    Auch die USA wollen mehr Öl und Gas nach Europa verkaufen. Hinter Russland, Katar und Iran besitzen sie die viertgrößten Gasreserven. Beim Öl liegen sie immerhin noch auf Platz elf. Vor allem durch das in Deutschland wegen damit verbundener Umweltschäden verbotene Fracking, das sogenannte Schiefergas, sind die USA wieder ein wichtiger Akteur im Gasgeschäft geworden. Russland ist hier Mitbewerber.

    Deutschland hat bislang auch kein einziges Terminal, das Schiffsladungen mit Flüssiggas (LNG) aus den USA oder Katar abfertigen könnte. Pläne für LNG-Anlagen in Stade und Brunsbüttel liegen zwar seit Jahren auf dem Tisch, doch umgesetzt wurden sie bislang nicht. Nun will Wirtschaftsminister Habeck zwar zwei Terminals in Brunsbüttel und Wilhelmshaven schnell errichten. Allerdings werden Genehmigungsverfahren und Bau Jahre dauern.

    Gaspoker: Geschwächte Position Deutschlands und der EU

    Bundeskanzler Olaf Scholz hat einen Kompromiss entwickelt, um russisches und US-amerikanisches Gas zu bekommen. Er wollte den Bau von LNG-Terminals mit bis zu einer Milliarde Euro Steuergeld fördern, sofern die USA im Gegenzug ihren Widerstand gegen die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 aufgeben. Wegen der russischen Invasion der Ukraine hat Deutschland das Verfahren für die Inbetriebnahme Nord Stream 2 inzwischen aber ohnehin gestoppt.

    Zudem hatte Scholz die Rolle Chinas unterschätzt. Peking hat es Putin durch die vereinbarten Gaslieferungen an Russland ermöglicht, den Westen zu provozieren. Damit ist die komfortable Position Deutschlands, selbst entscheiden zu können, von wem man wie viel Gas kauft, erst einmal dahin. Peking hat also groteskerweise indirekt Washington dabei geholfen, seine Interessen in Europa durchzusetzen – und gleichzeitig die Position Deutschlands und der EU geschwächt.

    Bereits 2021 haben die USA zum ersten Mal mehr Gas an die EU verkauft als Russland. Während die EU versucht hat, sich mit den USA ein zweites Standbein aufzubauen, um die Abhängigkeit von Russland zu verringern, hat sich Putin den zweiten großen Kunden China aufgebaut, um nicht zu abhängig von den Europäern zu sein.

    Gas aus Russland: China unter Handlungsdruck

    Derzeit ist Russland aber noch stärker von der EU abhängig. Moskau liefert 30 Prozent seines Gases nach Europa, aber bisher nur sieben Prozent nach China. Doch China möchte mehr Gas aus Russland, um seine Abhängigkeit von Gaslieferungen geopolitischer Rivalen zu verringern (China.Table berichtete). Russische Öl- und Gaslieferungen müssen nicht durch Drittländer oder internationale Schifffahrtswege. Dass die Power of Siberia 2 durch die für beide unproblematische Mongolei verlaufen soll, kann Peking verschmerzen.

    Der Gasbedarf steigt auch deshalb, weil Peking die Stromerzeugung von Kohle so weit wie möglich auf Gas umstellen will, um seine Klimaziele zu erreichen. Die Beratungsfirma McKinsey geht deshalb davon aus, dass China 2035 doppelt so viel Gas braucht wie derzeit. 2040 soll der Gasverbrauch nach Planungen des chinesischen Energiekonzerns Sinopec vom September 2021 gar auf 620 bcm (Milliarden Kubikmeter) steigen und bis 2050 das Öl überholen. Zum Vergleich: Europa hat im vergangenen Jahr 541 bcm Gas verbraucht.

    Peking möchte unabhängige Ukraine

    Das alles weiß Putin. Deswegen kann er sich eben mit Europa anlegen, selbst wenn die Chinesen ihm Grenzen setzen. Peking möchte, dass die Ukraine unabhängig bleibt. Sie soll weder ein Vasall von Moskau werden, noch in die Einflusssphäre der Amerikaner geraten. Denn die Ukraine ist neben den USA einer der wichtigsten Getreidelieferanten und versorgt Peking mit zentralen Rüstungsgütern. Sollte Putin diesen Wunsch nun missachten – was noch nicht klar ist – hätte er sich global fast komplett isoliert. (Frank Sieren / China.Table)

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    Von der Leyen: Wollen Ukraine in EU

    EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen hat sich für einen EU-Beitritt der Ukraine ausgesprochen. Auf die Frage einer Reporterin des Senders Euronews nach einer Aufnahme des Landes in die Gemeinschaft sagte sie am Sonntag: “Es gibt so viele Themen, bei denen wir sehr eng zusammenarbeiten. Im Laufe der Zeit gehören sie tatsächlich zu uns. Sie sind einer von uns und wir wollen sie drin haben.

    Am Samstag hatte der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj auf eine Entscheidung gedrängt. “Es ist ein entscheidender Moment, die langjährige Diskussion ein für alle Mal zu beenden und über die Mitgliedschaft der Ukraine in der EU zu entscheiden”, schrieb er auf Twitter. Die Ukraine arbeitet schon länger auf einen Beitritt zur EU hin. Dieses Ziel ist seit 2019 auch in der Verfassung des Landes verankert. dpa/fst

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    Strom: BMWK will 100 Prozent Erneuerbare 2035

    Die Bundesregierung will eine Vollversorgung Deutschlands mit Strom aus erneuerbaren Energien bis Mitte der 30er Jahre erreichen. “Mit vielen Maßnahmen erreichen wir eine 100 Prozent Stromversorgung mit Erneuerbaren Energien schon im Jahr 2035”, teilte Oliver Krischer, Parlamentarischer Staatssekretär im Klimaministerium, am Sonntagabend per Twitter mit. “Das nützt nicht nur dem Klimaschutz, sondern macht uns unabhängig von Putins Gas, Öl und Kohle.” Die entsprechende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sei fertig. Bislang hieß es, dass der Energiesektor deutlich vor 2040 auf fossile Energien verzichten soll. Bis 2030 soll der Anteil Erneuerbarer 80 Prozent erreichen.

    Das Klimaministerium hatte bereits angekündigt, dass sich so bis 2030 die Leistung von Windenergie an Land auf rund 110 Gigawatt verdoppeln und bei Solar auf 200 Gigawatt mehr als verdreifachen soll. Diese Zahlen finden sich laut “Süddeutscher Zeitung” auch in Eckpunkten für das neue EEG. Der Zeitung zufolge sollen die Solar-Fördersätze auf privaten Hausdächern steigen und – anders als derzeit – für neue Anlagen auch bei starkem Ausbau nicht mehr stark fallen. Zudem sollen angesichts der hohen Strompreise Extra-Gewinne der Betreiber großer neue Solaranlagen über sogenannte Differenzverträge abgeschöpft werden. Dies hatte Staatssekretär Patrick Graichen ebenfalls angekündigt.

    Wegen des Ukraine-Kriegs bereitet sich die Regierung auch auf einen völligen Stopp russischer Lieferungen von Erdgas oder Öl vor. Wirtschaftsminister Robert Habeck schließt daher auch einen Weiterbetrieb der AKW über das geplante Ende in diesem Jahr hinaus nicht völlig aus, wenn er es auch für unwahrscheinlich hält. Auch das angepeilte Datum des Kohleausstiegs 2030 wird angesichts der Entwicklung infrage gestellt. rtr

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    EU-Kommission will russische Propagandamedien sanktionieren

    Aufgrund der russischen Ukraine-Invastion will die EU-Kommission nun die an ein europäisches Publikum gerichteten russischen Propagandamedien RT (früher Russia Today) und Sputnik sowie deren Tochterunternehmen sanktionieren. Diese “werden nicht weiter in der Lage sein, ihre Lügen mit Rechtfertigungen für Putins Krieg zu verbreiten”, so Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Man entwickle derzeit Möglichkeiten, um ihre “toxische und schädliche Desinformation” zu verbieten.

    Sanktionen gegen Russland: Alphabet zurückhaltend

    Offen ist, welche Instrumente von der Leyen genau gemeint haben könnte. Der in der Materie bislang nicht als kundiger Akteur aufgefallene Außenbeauftragte Josep Borrell sagte, man verfüge über die technischen Möglichkeiten, um die Verbreitung zu unterbinden. Unterdessen forderte Binnenmarktkommissar Thierry Breton in einem Videotelefonat mit dem CEO des Google-Mutterkonzerns Alphabet Sundar Pichai und der CEO der Alphabet-Tochter YouTube Susan Wojcicki die großen Digitalunternehmen auf, ihre Geschäftsbedingungen zu überarbeiten und darin Kriegspropaganda zu untersagen. Die offizielle Reaktion seitens Alphabets fiel zurückhaltend aus: Man habe die Situation rund um die Uhr im Blick und könne jederzeit Maßnahmen ergreifen.

    Möglichkeiten für eine tatsächlich schnelle Regulierung der Materie böten der derzeit im Trilog befindliche Digital Services Act, der Verantwortlichkeiten zwischen Akteuren im Netz festschreibt, oder ein bislang nur geplantes Medienfreiheitsgesetz (Europe.Table berichtete). Auch andere Rechtsvorschriften, etwa zum Schutz der Jugend online, die derzeit noch im Planungsstadium sind, könnten hierfür eine Grundlage bieten. fst/rtr

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    Presseschau

    EU erwägt Aufnahme-Klausel für Geflüchtete NTV
    Scholz kündigt Bau von LNG-Terminals in Deutschland an – Uniper prüft Investition HANDELSBLATT
    Habeck prüft Verlängerung bei Atom und Kohle NTV
    NRW fordert Überprüfung des Kohleausstiegs FAZ
    “Unverantwortlich, in dieser Lage deutsche Kohlekraftwerke schnell abschalten zu wollen” WELT
    Sorgt der Ukraine-Krieg für die Wende in der Energiewende? HANDELSBLATT
    Musk aktiviert Starlink-Internetzugang für Ukraine NTV
    Internetkonzerne auf Konfrontationskurs mit Russland FAZ

    Europe.Table Redaktion

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