Methan-Verordnung greift für Umweltschützer zu kurz

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch einen neuen Legislativ-Vorschlag zur Reduzierung von Methanemissionen im Energiesektor vorgestellt. Damit sollen Unternehmen dazu verpflichtet werden, ihre Methanemissionen zu messen und zu quantifizieren sowie Methanlecks in ihren Betrieben aufzuspüren und zu reparieren. Darüber hinaus verbietet der Vorschlag sogenanntes Entgasen (Venting), wobei beispielsweise während Wartungsarbeiten an Pipelines das Erdgas aus Kostengründen einfach abgelassen wird, ebenso wie das Abfackeln (Flairing). Auch die EU-Mitgliedstaaten sollen in die Pflicht genommen werden und Pläne zur Reduzierung von Methanemissionen aufstellen. Dabei geht es insbesondere um Methan, das aus stillgelegten Bergwerken und inaktiven Bohrlöchern entweicht.

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