Die EU-Plattform für nachhaltiges Finanzwesen hat gestern einen Entwurf für soziale Mindestschutzmaßnahmen der grünen Taxonomie vorgestellt. Laut der seit Juni 2020 geltenden Taxonomie-Verordnung, die einen Rahmen für nachhaltige Investitionen bildet, sind Wirtschaftsaktivitäten nur dann ökologisch nachhaltig, wenn sie entsprechend internationaler Menschen- und Arbeitnehmerrechte ausgeführt werden. Artikel 18 der Verordnung sieht vor, dass Mindeststandards etabliert werden. Die Platform on Sustainable Finance, ein Beratungsgremium der EU-Kommission, hat dazu nun ein Gutachten mit Vorschlägen erstellt.
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