Von dem am Montag vereinbarten Gaspreisdeckel könnte auch der Gasgroßhandel abseits der Börsen betroffen sein. Das geht aus dem gestern veröffentlichten Text der Verordnung zum Marktkorrekturmechanismus hervor. „Die Kommission kann gegebenenfalls eine Änderung dieser Verordnung vorschlagen, um außerbörslich gehandelte Derivate (OTC) in den Anwendungsbereich […] aufzunehmen„, heißt es in Artikel 5d zur Revision des Gesetzes.
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