Ackerbau: Verpflichtung zur Stilllegung soll ausgesetzt bleiben
Die Kommission hat die weitere Aussetzung der Stilllegungsverpflichtung bei Ackerland angekündigt. Die Regelung, wonach vier Prozent der Ackerfläche brach liegen muss, soll weiterhin nicht gelten. Es sind auch Vorschläge für Zwischenfrüchte und Leguminosen vorgesehen.
31. Januar 2024
31. Januar 2024
Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025
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