Die EU-Kommission hat am Donnerstag weitere Details zum CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) bekannt gegeben. Darunter: Die im Übergangszeitraum geltenden Berichtspflichten für Importeure von CBAM-Waren und die Methode zur Berechnung von Emissionen. Die Industrie kritisiert die kurze Vorbereitungszeit.