Umweltschutz: Auch die Natur soll im übergeordneten öffentlichen Interesse sein

Verhaltenes Lob für Umweltminister Carsten Schneider: Er kündigte beim Deutschen Naturschutztag ein Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur an.

13. März 2026
Bundesumweltminister Carsten Schneider gibt ein Interview.
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD). (picture alliance/dpa | Larissa Schwedes)
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Umweltverbände äußerten sich tendenziell zustimmend zur Ankündigung von Bundesumweltminister Carsten Schneider, einen Gesetzentwurf „zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur“ vorzulegen.

„Der Gesetzentwurf enthält viele überfällige Regelungen“, sagte Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. Die Umwelt-NGO WWF nennt die Ankündigung einen „Hoffnungsschimmer“ und „einen Schritt in die richtige Richtung“. Jannes Stoppel, Politikexperte bei Greenpeace, äußerte sich hingegen skeptischer. Das Gesetz könnte eine „Alibi-Lösung“ darstellen, sofern Schutzregeln dann „nur für bestimmte Vorzeige-Flächen“ gelten sollten.

Schneider hatte beim Deutschen Naturschutztag am Mittwoch „ein zentrales neues Instrument“ für „besonders wichtige Naturschutzmaßnahmen“ angekündigt. Das in der vorigen Legislatur als Naturflächenbedarfsgesetz gehandelte Vorhaben soll laut Schneider „einen Gleichrang der natürlichen Infrastruktur – also gesunden Böden, klimafesten Wäldern oder nassen Mooren – mit der technischen Infrastruktur wie intakten Schienenwegen oder erneuerbaren Energien“ sicherstellen. Es gehe insbesondere um die Wiederherstellung von Naturflächen etwa durch:

  • die Wiedervernässung von Mooren,

  • einen Biotopverbund oder

  • die Renaturierung von Flussauen.

„Besonders wichtige Naturschutzmaßnahmen, die die natürliche Infrastruktur erhalten und stärken, sollen künftig in das überragende öffentliche Interesse gestellt werden“, sagte Schneider in Berlin. „Das wäre dann eine Vorfahrtsregel für Naturschutzmaßnahmen.“

Auch solle die „natürliche Infrastruktur“ in Genehmigungsverfahren durch das neue Gesetz „künftig das gleiche Gewicht bekommen wie die technische Infrastruktur“. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Monaten verschiedene Gesetze vorgelegt, durch die Verkehrs- und Industrieprojekte den Status als „übergeordnetes öffentliches Interesse“ erhalten. Auf dieser Grundlage sollen Behörden in Genehmigungsverfahren und bei Abwägungsfragen priorisieren. Umweltschützer und die demokratischen Oppositionsparteien kritisieren insbesondere das Infrastruktur-Zukunftsgesetz, da es den Naturschutz gegenüber anderen Interessen benachteilige. Zu letzterem Gesetz soll am Montag eine Expertenanhörung im Verkehrsausschuss stattfinden. Alex Veit

Letzte Aktualisierung: 27. März 2026