Letzte Aktualisierung: 23. Oktober 2024
Lieferkettengesetz: Erfolg für NGOs, Irritation durch Kanzler Scholz
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hat im Rahmen einer Beschwerde die ecuadorianische Gewerkschaft ASTAC als vollwertige Verfahrensbeteiligte anerkannt und ihr Akteneinsicht gewährt. Das werten die an der Beschwerde beteiligten deutschen NGOs Oxfam, ECCHR und das kirchliche Hilfswerk Misereor als Erfolg, wie sie am Mittwochmorgen mitteilten.
ASTAC hatte im vergangenen Jahr eine Beschwerde wegen Arbeitsrechtsverletzungen und Unterdrückung von Gewerkschaftsrechten auf Bananenplantagen in Ecuador eingereicht. Im Februar hatte die Gewerkschaft bereits beim Bafa Akteneinsicht beantragt, was die Behörde bislang verweigert hatte. „Die Entscheidung des Bafa wird Transparenz in den Beschwerdeprozess bringen“, sagte Jorge Acosta, Generalkoordinator der Gewerkschaft. Endlich biete sich eine echte Chance, die Situation vor Ort zu verbessern, sagte Franziska Humbert, Rechtsanwältin und Referentin für Wirtschaft und Menschenrechte bei Oxfam.
Unklarheit herrscht unter Beobachtern unterdessen über Äußerungen von Kanzler Olaf Scholz zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beim gestrigen Arbeitgebertag. Er hatte davon gesprochen, dass das Gesetz „wegkommt“. BDA-Präsident Rainer Dulger hatte zuvor die Regierung zum Handeln aufgefordert. „Wir haben mehrfach darum gebeten, dieses Gesetz entweder zu lockern oder außer Kraft zu setzen“, sagte er. Aus Regierungskreisen hieß es, die Äußerungen des Kanzlers hätten sich auf die Berichtspflichten und nicht auf das Gesetz als solches bezogen. Auffällig ist jedoch, dass sich nach Vizekanzler Habeck nun auch Kanzler Scholz mehrdeutig zu dem Gesetz geäußert hat. Auf eine Klarstellung pocht der Steuerungskreis der Initiative Lieferkettengesetz. Gleichzeitig verwies Heike Drillisch für den Kreis darauf, dass Berichtspflichten bereits durch eine andere EU-Richtlinie geregelt seien, die schon länger in deutsches Recht hätte umgesetzt werden müssen. cd
ASTAC hatte im vergangenen Jahr eine Beschwerde wegen Arbeitsrechtsverletzungen und Unterdrückung von Gewerkschaftsrechten auf Bananenplantagen in Ecuador eingereicht. Im Februar hatte die Gewerkschaft bereits beim Bafa Akteneinsicht beantragt, was die Behörde bislang verweigert hatte. „Die Entscheidung des Bafa wird Transparenz in den Beschwerdeprozess bringen“, sagte Jorge Acosta, Generalkoordinator der Gewerkschaft. Endlich biete sich eine echte Chance, die Situation vor Ort zu verbessern, sagte Franziska Humbert, Rechtsanwältin und Referentin für Wirtschaft und Menschenrechte bei Oxfam.
Unklarheit herrscht unter Beobachtern unterdessen über Äußerungen von Kanzler Olaf Scholz zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beim gestrigen Arbeitgebertag. Er hatte davon gesprochen, dass das Gesetz „wegkommt“. BDA-Präsident Rainer Dulger hatte zuvor die Regierung zum Handeln aufgefordert. „Wir haben mehrfach darum gebeten, dieses Gesetz entweder zu lockern oder außer Kraft zu setzen“, sagte er. Aus Regierungskreisen hieß es, die Äußerungen des Kanzlers hätten sich auf die Berichtspflichten und nicht auf das Gesetz als solches bezogen. Auffällig ist jedoch, dass sich nach Vizekanzler Habeck nun auch Kanzler Scholz mehrdeutig zu dem Gesetz geäußert hat. Auf eine Klarstellung pocht der Steuerungskreis der Initiative Lieferkettengesetz. Gleichzeitig verwies Heike Drillisch für den Kreis darauf, dass Berichtspflichten bereits durch eine andere EU-Richtlinie geregelt seien, die schon länger in deutsches Recht hätte umgesetzt werden müssen. cd