Gutachten: DRSC fehlt Rechtsgrundlage für Nachhaltigkeitsberichterstattung
Für die Rechnungslegung im Bereich der Nachhaltigkeit soll laut Bundesjustizministerium das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zuständig sein. Ein Rechtsgutachten im Auftrag von Germanwatch und NABU zeigt: Dazu fehlt die rechtliche Grundlage.