Gutachten: DRSC fehlt Rechtsgrundlage für Nachhaltigkeitsberichterstattung

Für die Rechnungslegung im Bereich der Nachhaltigkeit soll laut Bundesjustizministerium das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zuständig sein. Ein Rechtsgutachten im Auftrag von Germanwatch und NABU zeigt: Dazu fehlt die rechtliche Grundlage.

19. April 2024

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Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025