EU-Offenlegungsverordnung: Aufsichtsbehörden für Änderungen
Die drei Finanzaufsichtsbehörden der EU haben Empfehlungen vorgelegt, damit vor allem Privatanleger leichter die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten nachvollziehen können. Vorgaben für alle Produkte seien demnach auch eine Möglichkeit.