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Analyse|Unternehmensverantwortung
Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

Trilog-Einigung zu Zwangsarbeit: Kritik gibt es an der fehlenden Entschädigung für Opfer

Uigurische Arbeiter ziehen in der chinesischen Provinz Xinjiang Bewässerungsgräben für eine Baumwollplantage. (IMAGO / Joerg Boethling)
EU-Parlament und Rat haben sich vorläufig über das Verbot für Produkte aus Zwangsarbeit geeinigt. Die Verordnung geht insbesondere auf Fälle staatlich angeordneter Zwangsarbeit ein. Entschädigungen für Opfer sollen jedoch nicht im Gesetz stehen.
Produkte, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, sollen zukünftig nicht mehr auf dem EU-Binnenmarkt bereitgestellt, verkauft und von dort exportiert werden. EU-Parlament und Rat haben sich in der Nacht auf Dienstag über die neue Verordnung geeinigt. Anders als von Parlament und Zivilgesellschaft gefordert, soll materielle Wiedergutmachung für die Opfer von Zwangsarbeit zunächst nicht gesetzlich verankert werden.
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