Gutachten: Für Wärmepumpen-Besitzer besteht keine Anschlusspflicht ans Fernwärmenetz
Wer eine Wärmepumpe betreibt, muss nicht befürchten, später zum Anschluss an ein neues Fernwärmenetz gezwungen zu werden. Ein solcher Zwang wäre praktisch in allen Fällen unverhältnismäßig und sei daher unzulässig, heißt es in einem aktuellen Rechtsgutachten.