Importverbot nicht Teil des EU-Lieferkettengesetzes
Nach etlichen Verzögerungen will die EU-Kommission Ende des Monats das EU-Lieferkettengesetz vorstellen. Erste Details sind schon vor der Veröffentlichung bekannt: Das viel diskutierte Importverbot für Produkte aus Zwangsarbeit wird nicht enthalten sein. Die Verordnung wird jedoch deutlich über das deutsche Lieferkettengesetz hinausgehen. Ein Überblick.