Honorarlehrkräfte: Neuer Typ von Selbstständigkeit soll Rechtssicherheit für Bildungsträger schaffen

Das BMAS plant einen neuen Typ von Selbstständigkeit, um Hochschulen und Bildungseinrichtungen die rechtssichere Beschäftigung von Honorarlehrkräften ohne langwierige Statusfeststellungsverfahren zu erleichtern. Das Gesetz soll 2028 in Kraft treten.

31. März 2026
Auch Anbieter von Integrations- und Berufssprachkursen dürften von den Entscheidungen der Bundesregierung betroffen sein. (picture alliance / ZB | Jens Kalaene)

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Letzte Aktualisierung: 31. März 2026