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Erscheinungsdatum: 20. Februar 2025

Zukunft der Beamtenversorgung: Eine Einheitsversicherung ist keine Lösung

Diskussionen über Pensionen würden schnell unsachlich, weil viele Mythen im Umlauf seien, beklagt der Chef des Beamtenbunds. Eine Bürgerversicherung lehnt er ab.

Für Beamtinnen und Beamte stellt ihr Alterssicherungssystem einen herausragenden Bestandteil ihrer Beschäftigungsbedingungen dar. Rechtlich gesehen ist sie ebenso wie die Besoldung ein Teil der durch das Grundgesetz garantierten Versorgung von Staatsbediensteten. Trotzdem ist sie oft Gegenstand von unsachlichen Behauptungen oder wird sogar ganz in Frage gestellt. Angesicht der finanziellen Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) wird etwa gerne die sogenannte Bürgerversicherung als Rettung angepriesen.

Forderungen nach einer solchen Zwangs-Einheitsversicherung erteilen wir eine klare Absage. Unter anderem deshalb, weil die damit verbundenen Hoffnungen auf Einnahme-Steigerungen und Ausgaben-Einsparungen gar nicht erfüllbar sind. Eine Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in die GRV hätte vielmehr zur Folge, dass die Dienstherren den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung zusätzlich zu tragen hätten und zugleich die Bruttobezüge der Beamtinnen und Beamten im Hinblick auf eine Beitragspflicht angehoben werden müssten. Somit wäre eine Systemumstellung insgesamt mit enormen Kosten verbunden. Woher das Geld dafür gerade jetzt kommen soll, sagen die Befürworter einer Einheitsversicherung nicht.

Zu einer verlässlichen Alterssicherung gehört die Teilhabe an der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung ebenso wie der Schutz vor dauerhafter Entwertung. Eine stabile Ausgestaltung der Alterssicherungssysteme erfordert deshalb stetige Anstrengungen um zukunftsfähige Lösungen. Für uns sind dabei sechs Punkte wichtig:

Maßnahmen, um die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit zu erhalten, wie etwa die Anhebung der Lebensaltersgrenzen in der GRV von 65 auf 67 Jahre, wurden richtigerweise in die Beamtenversorgung übertragen. Reformen in der GRV können auch weiterhin Anhaltspunkte für Weiterentwicklungen in der Versorgung sein. Sie dürfen aber laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht ausschließlich aus Einsparzwecken erfolgen und müssen systemkonform durchgeführt werden.

Die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Versorgung und deren höchstrichterliche Präzisierungen binden Bund und Länder gleichermaßen. Deshalb sind bei den zentralen Regelungsinhalten und Berechnungsgrundlagen zumindest gleichartige Mindeststandards erforderlich – nicht zuletzt, um einen Wechsel der Beamtinnen und Beamten zwischen den Gebietskörperschaften zu ermöglichen. Also: Mobilität und Flexibilität statt Kleinstaaterei!

Bezüge, die zu Aktivzeiten langjährig die Besoldung des Beamten oder der Beamtin geprägt haben, sollten sich auch im Ruhegehalt niederschlagen. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Stellenzulagen, welche bislang nur in einigen Bundesländern berücksichtigt werden.

Familienpolitisch bedingte Freistellungszeiten für Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen müssen ausreichend honoriert werden, um eine gerechte Kompensation der Ausfallzeiten in der Altersversorgung zu gewährleisten. Insbesondere die Länder sind aufgefordert, Kindererziehungszuschläge wie bei der Rente einheitlich zu berücksichtigen – statt einen willkürlichen Flickenteppich zu beschließen.

Primär sollte die vielerorts noch obligatorische sozialversicherungsrechtliche und wirtschaftlich sehr nachteilige Nachversicherung beim freiwilligen Ausscheiden aus dem Dienst abgemildert werden. Etwa durch eine Kompensation durch ein alternatives Altersgeld oder einen Ausgleichsbetrag. Damit würden auch die seit langem offenkundigen europarechtlichen Probleme in vielen Gebietskörperschaften beseitigt werden. Denn zumindest bei einem berufsgleichen Wechsel in das EU-Ausland ist die alleinige Nachversicherung nicht rechtskonform mit dem Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Eine konsequente Rücklagenbildung für die vorhersehbaren Versorgungsausgaben hat die Politik in den zurückliegenden Jahrzehnten überwiegend versäumt. Wir rufen die Gesetzgeber auf, die Kosten über Versorgungsrücklagen und -fonds abzusichern und diese gegen zweckfremde Zugriffe zu schützen.

Der Gastbeitrag ist Teil einer Reihe zur Zukunft der Altersvorsorge. DRV-Präsidentin Gundula Roßbach betont in ihrem Text die Bedeutung des Arbeitsmarkts, Martin Werding vom Sachverständigenrat Wirtschaft fordert in seinem Beitrag eine Reform der Beamtenversorgung. Natalie Herdegen vom IAW schreibt, Arbeitsplätze müssten an die Bedürfnisse älterer Beschäftigter angepasst werden.

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025
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