Wahlrecht: Ampel schafft Überhangmandate ab. SPD, Grüne und Liberale haben sich auf eine Reform verständigt. Sie soll künftig eine Begrenzung auf 598 Sitze im Bundestag festschreiben. Überhang- und Ausgleichsmandate wird es künftig nicht mehr geben. Derzeit sitzen, wegen dieser Extra-Mandate, 736 Abgeordnete im Bundestag.
Erststimmensieger sind nicht mehr automatisch im Parlament. Kandidaten und Kandidatinnen, die den Wahlkreis dank ihrer Erststimmen-Mehrheit gewinnen, können sich nicht mehr sicher sein, damit auch garantiert einen Platz im Bundestag errungen zu haben. Entscheidend für die Zahl der Abgeordneten aus einem Bundesland ist künftig nur noch das Zweitstimmen-Ergebnis. Gibt es zu viele Wahlkreissieger einer Partei im Verhältnis zu den Zweitstimmen-Prozenten, entscheidet das prozentuale Erststimmen-Ergebnis.
Union übt scharfe Kritik. Der Obmann der CDU-Fraktion, Ansgar Heveling, wirft den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP im Berlin.Table vor, „die Axt an unser personalisiertes Verhältniswahlrecht zu legen“. Der CDU-Abgeordnete kritisiert vor allem, dass aus Gewinnern plötzlich Verlierer würden, „weil jemand, der eigentlich einen Wahlkreis gewonnen hat, dann nicht in den Bundestag einzieht“. Tatsächlich kann das künftig passieren, wenn eine Partei in einem Bundesland zwar sehr viele Wahlkreise direkt gewinnt, aber nicht vergleichbar viele Stimmen bei der Zweitstimme erhält, die über das Machtverhältnis im Parlament entscheidet.
In Bayern zum Beispiel könnte das erhebliche Folgen haben. Dort hatte die CSU mit einer Ausnahme zuletzt alle Wahlkreise direkt gewonnen. Heveling droht deshalb schon mit dem Gang vor Gericht: „Wer auf verfassungsrechtlichem Sand baut, muss damit rechnen, dass das Verfassungsgericht angerufen wird.“ Wie der Beschluss der Ampel-Fraktionen im Detail aussieht, können Sie in unserer Analyse nachlesen.