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Erscheinungsdatum: 14. April 2025

Schröder verzichtet auf Klage vor dem Verfassungsgericht wegen Entzug des Büros 

Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) war mit seiner Klage gegen den Verlust seines Bundestagsbüros auch in dritter Instanz gescheitert. Auf eine Fortführung des Verfahrens verzichtet er jetzt.

Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder verzichtet auf ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wegen des Entzugs seines Büros. Die Sekretärin des Altkanzlers hat Schröders Anwalt Professor Nagel gebeten, „aus gesundheitlichen Gründen“ auf eine Fortführung des Verfahrens zu verzichten, berichtet Table.Briefings mit Bezug auf eine vorliegende E-Mail. Demnach wolle Schröder die Angelegenheit auf sich beruhen lassen, obwohl der Anwalt gegenüber dem Altkanzler rechtliche Chancen vor dem obersten Verfassungsgericht für möglich hielt.

Im Mai 2022 hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages festgestellt, dass der Altkanzler keine fortwährende Verpflichtung mehr aus dem Amt wahrnehme und die Finanzierung der Büroräume und der Mitarbeiter eingestellt. Daraufhin klagte Schröder vor den Verwaltungsgerichten. Das Oberverwaltungsgericht hatte vor zwei Wochen entschieden, dass es in diesem Fall nicht zuständig sei und an das Verfassungsgericht verwiesen. Michael Bröcker

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025
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