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Erscheinungsdatum: 17. Juni 2024

Ruanda-Modell: Experten haben Zweifel

Auch wenn die Auslagerung von Asylverfahren an einen Drittstaat rechtlich nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, zweifeln viele Experten an den tatsächlichen Umsetzungsmöglichkeiten. Besonders weisen sie auf den organisatorischen und finanziellen Aufwand hin.

. Das Innenministerium hat 28 Sachverständige zum sogenannten Drittstaaten-Modell angehört. Wie Table.Briefings erfuhr, lautet der Tenor: Die Auslagerung von Asylverfahren an einen Drittstaat ist rechtlich nicht grundsätzlich ausgeschlossen, allerdings zweifeln viele Experten an der tatsächlichen Umsetzung; einige lehnen das Modell, das unter dem Schlagwort „Ruanda“ firmiert, auch klar ab. Im vergangenen November hat die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen, das Modell zur Eindämmung der Migration zu prüfen.

Kooperationsbereite Drittstaaten müssten eine Reihe von Anforderungen erfüllen. Sie müssten insbesondere die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Menschenrechtskonvention einhalten. Das heißt: Es muss ausgeschlossen sein, dass Geflüchtete anschließend in Drittstaaten zurückgeschickt werden, in denen ihnen Gefahr droht. Bislang sieht die EU-Asylverfahrensrichtlinie zudem vor, dass eine Person gegen ihren Willen nur in ein Drittland zurückgeschickt werden kann, zu dem sie einen Bezug hat. Viele Experten wiesen auf den organisatorischen und finanziellen Aufwand hin. Ob der in einem akzeptablen Verhältnis zu den Folgen für die irreguläre Migration steht, wurde unterschiedlich bewertet. Helene Bubrowski

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025
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