Die Bundesregierung hat sich auf die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber geeinigt. Wie das digitale Medienhaus Table.Media aus Regierungskreisen erfuhr, hat das Bundeskanzleramt am Donnerstagnachmittag die Ressortabstimmung zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes in Gang gesetzt. Der Gesetzentwurf sollte noch am Donnerstagabend im Umlaufverfahren beschlossen werden. Ziel war es, dieses umstrittene Thema noch vor der Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Mittwoch abzuräumen.
Die Bezahlkarte wird künftig ausdrücklich als Option im Asylbewerberleistungsgesetz genannt. Bisher sieht die Regelung vor, dass der Bedarf von Asylbewerbern außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen vorrangig durch Geldleistungen zu decken ist. Dem sollen künftig Sachleistungen und Bezahlkarten gleichgestellt sein. Vorgesehen ist im Gesetzentwurf, dass jedes volljährige Mitglied eine eigene Bezahlkarte bekommt. Ob Bargeld von der Karte abgehoben werden kann und wenn ja, wie viel, regeln die Bundesländer.
In einem Punkt gibt es noch keine Einigung: Der Umgang mit Beziehern von Analogleistungen, also Asylbewerber, die nach 18 (künftig 36) Monaten Leistungen in Höhe des Bürgergelds bekommen. Im Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) war vorgesehen, dass die Bezahlkarte ohne Unterschied auch für Empfänger der Analogleistung gilt. Die Grünen-Fraktion hatte dagegen protestiert.
Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) hatte in den vergangenen Tagen zwischen seiner Fraktion und dem Kanzleramt vermittelt. Das Ergebnis ist nun ein Prüfauftrag im Zuleitungsschreiben: Bestimmte Personengruppen „wie Erwerbstätige, Personen in einer Berufsausbildung und Studierende“ sollen von der Bezahlkarte ausgenommen werden. Hintergrund ist, dass sie selbst Geld verdienen. Insofern greift das Argument hier nicht, dass die Gefahr bestehe, dass sie Steuergeld ins Ausland überweisen. Die Fraktionen sollen diesen Punkt im Gesetzgebungsverfahren beraten. Die Grünen hoffen, dass die Ausnahmen im Gesetzentwurf aufgenommen werden.