Naturkatastrophen: Streit um nationales Ausmaß
Bei Naturkatastrophen sind die Länder zuständig – es sei denn, diese erreichen „nationales Ausmaß“. Doch wann das der Fall ist, entscheidet allein die Bundesregierung. Stefan Seidler vom SSW kritisiert das. Der Norden sieht sich nach der Sturmflut alleingelassen.
AB
21. Januar 2024
21. Januar 2024