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Erscheinungsdatum: 21. Januar 2024
Naturkatastrophen: Streit um nationales Ausmaß

Bei Naturkatastrophen sind die Länder zuständig – es sei denn, diese erreichen „nationales Ausmaß“. Doch wann das der Fall ist, entscheidet allein die Bundesregierung. Stefan Seidler vom SSW kritisiert das. Der Norden sieht sich nach der Sturmflut alleingelassen.