In Rheinland-Pfalz, Sachsen und dem Saarland können sie sich nicht in das Wählerverzeichnis eintragen lassen – bei der Europawahl hingegen schon. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) kritisiert das als „hochgradig ungerecht“ und fordert eine Gesetzesänderung. Die Bundeswahlleiterin verweist auf Anfrage an die Länder. Das Mainzer Innenministerium teilt mit: Um die Zusammensetzung der kommunalen Vertretung zu beeinflussen, sei es wichtig, dass die Wähler „über die Kandidaten und die lokalen politischen Verhältnisse informiert sind“. Es brauche ein „gewisses Verständnis“ für die „politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und soziologischen Gegebenheiten“ im Wahlgebiet.
Die Arbeitsgemeinschaft weist das zurück. Arnd Liesendahl, selbst ehemals wohnungslos, nennt es ein Vorurteil, dass Betroffene mobil und deshalb nicht in dem Wahlkreis verwurzelt seien. Vielen lebten an einem Ort, „an dem sie nicht selten auch schon vor ihrem Wohnungsverlust gelebt haben“. Sie hätten zudem gar nicht das Geld für Reisen, daher sei die Identifikation mit ihrer Kommune meist groß. Neben den drei genannten finden in sechs weiteren Bundesländern im Mai und Juni Kommunalwahlen statt, am 9. Juni zudem die Europawahl. In allen sechs dürfen Wohnungslose an beiden teilnehmen.