Das Gesetz kann am Freitag wie geplant vom Bundestag verabschiedet werden. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann scheiterte mit seinem Versuch, die Abstimmung vom Bundesverfassungsgericht stoppen zu lassen. Er hatte – wie im vergangenen Sommer bei seiner erfolgreichen Klage gegen das Gebäudeenergiegesetz – argumentiert, die Beratungszeit reiche angesichts umfangreicher Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Antrag nicht aus.
Das Gericht entschied am Abend, dass eine einstweilige Anordnung nicht möglich sei, „weil der Antrag in der Hauptsache derzeit von vornherein unzulässig ist“. Weitere Erläuterungen gab es zunächst nicht. Die geplante Änderung des Klimaschutzgesetzes, mit der die verbindlichen Sektorziele gestrichen werden, stößt bei Umweltverbänden auf scharfe Kritik