News
Erscheinungsdatum: 01. Februar 2024

Klimageld: EU-Vorgaben erschweren Einführung

Auch wenn der CO₂-Preis ab 2027 deutlich steigt, ist nicht gesichert, dass die Einnahmen daraus teils als Klimageld ausgezahlt werden können. Grund sind Vorgaben der EU zur Verwendung der Gelder.

Klimageld: EU-Vorgaben erschweren Einführung. Kurzfristig wird die Einführung eines Klimagelds dadurch erschwert, dass die Einnahmen aus dem CO₂-Preis bereits komplett verplant sind. Ab 2027 werden deutlich höhere Einnahmen erwartet, weil sich dann auch der CO₂-Preis für Wärme und Verkehr am Markt bildet, was steigende Preise zur Folge haben dürfte. Doch auch dann ist ein einheitliches Klimageld ohne weitere Bedingungen, wie es derzeit vor allem diskutiert wird, voraussichtlich nicht möglich. Denn ab diesem Zeitpunkt macht die EU in der entsprechenden Richtlinie genaue Vorgaben, wie die Einnahmen zu verwenden sind. Dabei wird zwar auch eine „Klimadividende“ als Möglichkeit genannt, aber nur unter der Bedingung, dass diese „nachgewiesene positive Umweltauswirkungen“ hat.

Diese Bedingung dürfte das Klimageld nicht erfüllen. Zu diesem Schluss kommt die Stiftung Umweltenergierecht in einer ausführlichen Analyse zum Thema. Auch beim Ausgabenfeld finanzielle Unterstützung, um soziale Aspekte in Haushalten mit niedrigem und mittlerem Einkommen anzugehen“ ist nach Einschätzung der Stiftung zweifelhaft, ob das Klimageld ohne soziale Staffelung darunter fallen kann. Die EU-Kommission und das BMWK wollten sich auf Anfrage nicht dazu äußern, wie die nicht eindeutig formulierte Richtlinie genau auszulegen ist. Wie heikel das alles beim wichtigen Thema sozialer Ausgleich werden kann, lesen Sie in der Analyse von Malte Kreutzfeldt im Climate.Table.

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025
Teilen
Kopiert!