Haushalt I: Kürzungen im KTF geringer als gedacht. Im Klima- und Transformationsfonds muss im nächsten Jahr weniger gekürzt werden als angenommen. In Papieren aus dem Finanzministerium und der SPD war für das Jahr 2024 jeweils eine Einsparsumme von über 12 Milliarden Euro genannt worden; auch der Berlin.Table hatte diese Zahl berichtet. Sie enthält aber vier Milliarden Euro für die Bahn-Infrastruktur, die künftig nicht mehr aus dem KTF, sondern aus anderen Quellen finanziert werden sollen, hieß es nun aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Zudem ist die aus dem KTF finanzierte Übernahme der EEG-Umlage-Kosten laut BMWK voraussichtlich zwei Milliarden Euro günstiger als im Finanzplan vorgesehen. Tatsächlich eingespart werden müssen im nächsten Jahr damit nur etwa 6,5 Milliarden Euro.
Aber auch das sorgt für reichlich Streit. Denn gespart wird unter anderem bei zwei Programmen, die Verbraucher direkt betreffen: Zum einen der Gebäudesektor, wo für Effizienzmaßnahmen und klimafreundliche Heizungen 2,8 Milliarden weniger zur Verfügung stehen; so bekommen Vermieter bei Heizungstausch in den nächsten Jahren statt 55 Prozent nur 30 Prozent Zuschuss. Zum anderen das sofortige Ende der Kaufprämie für Elektroautos: Nur Anträge, die bis zum heutigen Sonntag um Mitternacht digital beim zuständigen BAFA eingegangen sind, werden noch bearbeitet. Für die Prämie waren 2024 ursprünglich 1,3 Milliarden vorgesehen; ein Großteil davon wird nun eingespart.
Das abrupte Förderende stößt auf breite Kritik – nicht nur bei Verbraucherschützern und Automobilwirtschaft, sondern auch in der SPD-Fraktion. Sie alle sehen es als Vertrauensbruch, dass auch Menschen, die in Erwartung der Prämie von bis zu 4500 Euro bereits ein E-Auto bestellt haben, diese nun nicht erhalten. Die Bürger erwarteten „lebensnahe Übergangsfristen“, erklärten die Fraktionsvizes Detlef Müller, Matthias Miersch und Verena Hubertz. Im BMWK sorgte diese Kritik für Erstaunen. Die Entscheidung sei in Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt gefallen, hieß es. Direkten Einfluss hat die Fraktion zudem nicht: Zur Änderung der Förderrichtlinie ist eine Zustimmung des Bundestags nicht erforderlich.