ChatGPT in Schulen: Einwilligung der Eltern nötig. Bislang stellen nur zwei Bundesländer in ihren Schulen die KI-Anwendung ChatGPT zur Verfügung – Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Dort stehen nun gravierende Änderungen bevor. Künftig müssen die Schulen die Einwilligung der Eltern einholen, wenn Schüler unter 16 Jahren ChatGPT im Unterricht nutzen wollen. Die neue Lage ergibt sich aus der Änderung der Geschäftsbedingungen von OpenAI, die seit 14. November die elterliche Zustimmung für unter 16-Jährige erwarten. Betroffen ist der Anbieter Fobizz, der ChatGPT über eine OpenAI-Schnittstelle in Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz bereitstellt. Der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz, Dieter Kugelmann, kündigte gegenüber Table.Media an, die Verträge mit OpenAI zu prüfen – und die Verarbeitung von Schülerdaten im Gespräch mit dem Mainzer Bildungsministerium „kritisch zu thematisieren“. Mehr dazu lesen Sie in der Analyse von Christian Füller im Bildung.Table.