Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene gegen ein generelles Verbot von neuen Gas- und Ölheizungen ab 2029 ein. „ Deutschland kann keine Regelung für konventionelle Raumheizungen und Heizkessel unterstützen, die keine Ausnahmen in bestimmten Situationen zulässt“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Konsultation der EU-Kommission zu neuen Ökodesign-Vorschriften.
Die Stellungnahme der Bundesregierung vom Juni, die Table.Media vorliegt, bezieht sich auf eine geplante Regel, wonach die EU-Kommission ab September 2029 nur noch den Einbau von Gas- und Ölheizungen zulassen will, die eine Energieeffizienz von mindestens 115 Prozent erreichen. Für rein konventionelle Heizkessel wäre dies nicht möglich, die Vorschrift würde deshalb einem Verbot gleichkommen. Erhöht werden könnte die Effizienz laut Öko-Institut aber beispielsweise durch die Kombination mit einer Wärmepumpe oder Solarthermieanlage.
Bei den angestrebten Ausnahmen verweist die Bundesregierung auf jene, die sie auch im Gebäudeenergiegesetz geplant hat, etwa für Härtefälle oder den geplanten Anschluss an ein Wasserstoffnetz. Die Bundesregierung bittet die Kommission außerdem zu prüfen, ob Hersteller von Gas- und Ölheizungen die Effizienzanforderung „nur für einen Teil ihrer ausgelieferten Produkte für einen gewissen Zeitraum“ erfüllen müssen.
Mit den Effizienzvorschriften würde die Kommission auch das Heizen mit Wasserstoff unmöglich machen. In ihrer Stellungnahme bittet die Bundesregierung die Kommission nun zu untersuchen, ob sich die Eignung von Gaskesseln für Wasserstoff auf EU-Ebene regulieren lässt: „Ist es möglich, die Wasserstoffverträglichkeit von Heizkesseln durch Ökodesign zu gewährleisten, d. h. zu verlangen, dass neue Kesselmodelle mit Mischungen von 0 Prozent bis 100 Prozent Wasserstoff betrieben werden können?“ Die Wasserstoffquoten könnten laut Bundesregierung zum Beispiel ab September 2025 für neue Heizungsmodelle gelten und ab September 2029 für alle verkauften Gaskessel. ber