An Volkshochschulen und Musikschulen sind die Lehrenden typischerweise nicht fest angestellt: Deshalb macht ihnen ein Bundessozialgerichturteil von 2022 große Sorgen. Die Richter entschieden im Fall einer auf Honorarbasis tätigen Lehrerin, dass bei ihr eine Sozialversicherungspflicht besteht: Das heißt, es wird auch ein Arbeitgeberanteil fällig. Im Fall der genannten Einrichtungen sind die Träger meist Länder beziehungsweise Kommunen. Das heißt: Für sie kann es teuer werden, wenn Dozierende entsprechend eingestuft werden.
Genau das ist zuletzt vermehrt der Fall. Auf der Grundlage der im „Herrenberg-Urteil“ genannten Kriterien entwickelten die Spitzenverbände der Sozialversicherung Vorgaben, die zu einer schärferen Prüfpraxis der Rentenversicherung (DRV) geführt haben. Vielerorts gibt es deshalb die Befürchtung, dass niedrigschwellige soziale und kulturelle Angebote nicht mehr aufrechterhalten werden können. Wenn sich die Rechtsauffassung durchsetzt, fürchte man, dass „das Berufsbild der freiberuflichen Lehrkraft in der Weiterbildung faktisch abgeschafft wird“, teilt etwa der Volkshochschul-Verband mit.
Betroffen sind etwa auch Integrations- und Sprachkurse für Geflüchtete. Die Mittel, die der Bund dafür bereitstellt, reichen für die Festanstellung der Lehrkräfte nicht aus, heißt es von Städten und Gemeinden. Wenn es zu Nachforderungen der DRV kommen sollte, wäre das für viele Träger „eine erhebliche finanzielle Belastung“, sagt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Städtetags. Seine Forderung: Der Bund müsse seine Finanzierung anpassen, wenn Honorarverträge nicht mehr möglich sein sollten.
Friedrich-Koh Dolge wiederum, Chef des Verbands deutscher Musikschulen, fordert von den Ländern „eine gerechtere finanzielle Lastenverteilung zwischen Kommunen, Eltern und den Ländern“. An mehrere Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten schickte der Verband bereits Briefe, weitere sollen im Laufe des Sommers folgen. Mitte Juni gab es im Bundesarbeitsministerium ein Fachgespräch mit betroffenen Akteuren. Auf der Basis würden diese jetzt für verschiedene Fallkonstellationen prüfen, „ob und gegebenenfalls welche Anpassungen an den vorhandenen Organisationsmodellen erforderlich sind“, so eine BMAS-Sprecherin. Für Oktober ist ein zweites Fachgespräch geplant.
Aus Sicht der DRV sind keine gesetzlichen Änderungen nötig. Man sei derzeit mit Verbänden, Ministerien und anderen Institutionen in Kontakt, um sie über das Thema zu informieren, sagt eine Sprecherin. Ende Juni sprach die DRV Bund beispielsweise mit den Berliner Senatsverwaltungen für Bildung und Kultur. Die Hauptstadt hat viele freiberufliche Dozierende und ist deshalb besonders betroffen. Der Tagesspiegel meldete nach dem Treffen, die DRV verzichte bis Mitte Oktober auf Statusüberprüfungen bei Honorarlehrkräften.