Als am Dienstag zum wiederholten Mal die finale Einigung über das Gebäudeenergiegesetz verkündet wurde, waren viele entscheidende Fragen noch offen geblieben. Im neuen Gesetzestext, der am Freitag veröffentlicht wurde, finden sich nun die Antworten. Und auch wenn die Grünen-Fraktionsvizes Julia Verlinden und Andreas Audretsch den neuen Entwurf öffentlich als „Meilenstein für den Klimaschutz“ bezeichnen, zeigt ein Blick auf die Details des umfangreichen Änderungsantrags, dass die Grünen sich in wichtigen Punkten nicht durchsetzen konnten :
Entsprechend fallen die Reaktionen aus: Während die Gaswirtschaft die Änderungen am Gesetzentwurf feierte, herrschte bei Umweltverbänden Ernüchterung. „Dem Gesetz wird es in dieser Form nicht gelingen, den Gebäudesektor auf Kurs zum Erreichen der Klimaziele 2030, 2040 und 2045 zu bringen“, meint Germanwatch-Geschäftsführer Christoph Bals. Noch deutlicher fällt das Urteil von Barbara Metz aus: „Der Gaslobby gelingt es offensichtlich weiterhin, die Wärmewende brutal zu sabotieren“, kommentiert die Co-Geschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe. „Mit diesem Gesetz reißen wir die gesetzlich verbindlichen Klimaziele und das völkerrechtlich verbindliche Pariser Klimaschutzabkommen.“
Solche Kritik wird bei der Sachverständigen-Anhörung an diesem Montag allerdings nicht zu hören sein. Obwohl Wirtschaftsminister Robert Habeck das GEG als das wichtigste klimapolitische Gesetz dieser Legislaturperiode bezeichnet hat, kommen dort ausschließlich Wirtschafts- und Verbraucherverbände zu Wort, aber kein einziger Umweltverband. Beim letzten Mal war die Umwelthilfe auf Einladung der Grünen noch dabei; diesmal wurde sie kurzfristig gegen den Bundesverband Wärmepumpe ausgetauscht. Viele andere Sachverständige wurden dagegen erneut eingeladen.
Kritik gibt es weiterhin auch am Zeitplan. Denn durch die umfangreichen Änderungen gibt es nun faktisch einen neuen Gesetzentwurf. Weil dieser bereits am Donnerstag final vom Bundestag verabschiedet werden soll, gibt es praktisch keine Zeit, ihn noch ernsthaft zu beraten oder zu verändern. Auch die Sachverständigen-Anhörung dürfte nur noch wenig Einfluss haben. Union und Linke sind sich darum ausnahmsweise in ihrer Kritik am Verfahren einig : „So ist eine seriöse Beratung nicht möglich“, erklärt CDU-Vize Andreas Jung. Und Jan Korte, parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion, meint: „Für ein Gesetz dieser Tragweite und dieser gesellschaftlichen Relevanz ist das völlig unangemessen.“
Die Koalition hatte den Zeitdruck damit begründet, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden müsse, damit es für Haus-Eigentümer genug Zeit gebe, sich auf die neuen Vorgaben einzustellen, bevor sie am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Durch die Aufweichung des Zeitplans greift das Regelwerk in den allermeisten Fällen aber ohnehin erst mit deutlicher Verzögerung, sodass dieser Grund entfallen ist.
Dass die Grünen trotzdem so viele Zugeständnisse gemacht haben, statt durch eine Verschiebung auf den Herbst eine intensivere Beratung – und damit möglicherweise ein besseres Gesetz – zu erreichen, dürfte vor allem mit dem Wunsch zusammenhängen, das Thema aus den Wahlkämpfen in Hessen und Bayern herauszuhalten. Ob die Strategie aufgeht oder ob die Partei nun nach den Gegnern der Wärmewende durch die Aufweichung des Gesetzes auch noch die Klimaschützer gegen sich aufgebracht hat, bleibt abzuwarten.