Putenhaltung: Amtsveterinäre fordern nach dem Leipziger Urteil klare Regeln
Das Bundesverwaltungsgericht hält die übliche Praxis in der Putenhaltung für unvereinbar mit dem Tierschutzgesetz. Nun müssen die Amtsveterinäre im Einzelfall entscheiden, welche Auflagen sie erteilen. Verbandspräsidentin Christine Bothmann fordert das BMLEH zum Handeln auf.
27. April 2026
27. April 2026
Letzte Aktualisierung: 27. April 2026
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