Weidehaltung: Bundestag entscheidet über Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht

Der Bundestag stimmt über Gesetzesänderungen zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ab. Ziel ist der Ausgleich zwischen Weidetierschutz und Artenschutz durch revierübergreifende Managementpläne.

02. März 2026
Wolf
Der Wolf soll ins Jagdgesetz aufgenommen werden. (picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod)
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Der Bundestag wird nach bisheriger Planung an diesem Donnerstag über die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht abstimmen. Dafür sollen – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – das Bundesjagdgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz geändert werden. Die Bundesregierung will mit der Gesetzesänderung sowohl den Schutz von Weidetieren als auch den Artenschutz gewährleisten. Zur Bejagung des Wolfs sollen künftig revierübergreifende Managementpläne erstellt werden.

Der Agrarausschuss schlägt leichte Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Dies betrifft insbesondere die Definition des ungünstigen Erhaltungszustands des Wolfs nach den Vorgaben der FFH-Richtlinie. Zudem sollen laut Beschlussempfehlung Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen revierübergreifenden Managementplan keine aufschiebende Wirkung haben. Bei den Ausnahmen für die Jagd auf Wölfe trotz ungünstigen Erhaltungszustands wird für alle drei Fälle in Paragraf 22d die Genehmigung der zuständigen Behörde ergänzt.

In einem Entschließungsantrag betont der Ausschuss zudem die Verantwortung der Länder bei der Umsetzung der Regelungen. Der Bund solle sich mit den Ländern für einen möglichst einheitlichen und zügigen Vollzug der Vorschriften zum Wolf einsetzen und gemeinsame Leitlinien für die Erstellung der Managementpläne beschließen. Zudem sollen die Länder innerhalb des GAK-Rahmenplans mehr Haushaltsmittel für Herdenschutzmaßnahmen verwenden und mehr Tierhaltern einen Zugang zur Förderung ermöglichen. Ein einzurichtender Runder Tisch aus BMLEH, BMUKN, Ländern und Verbänden soll bis Ende 2026 Ergebnisse zum Wald-Wild-Konflikt vorlegen. Der Bundesrat hatte Ende Januar Mehraufwand und Bürokratie durch den Gesetzentwurf über das europarechtlich notwendige Maß hinaus kritisiert.

Grüne und Linke stimmen gegen die Beschlüsse. Die Grünen kritisieren fehlende Verbesserungsvorschläge für den Weideschutz und Unklarheiten bei der Nutzung der GAK-Mittel. Die Linke fordert mehr Mittel für Herdenschutzmaßnahmen und ein Monitoring. Dabei verwies die Fraktion auf die Anhörung in der vergangenen Woche, bei der zwei Schäfer auf die Notwendigkeit von Herdenschutzmaßnahmen hinwiesen – unabhängig von der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht.

Viele Weidetierhalter sehen im Wolf eine Bedrohung. Wölfe können Weidetiere erlegen, vor allem Schafe und Ziegen, in selteneren Fällen auch andere Tiere wie Kälber oder Ponys. Dies betrifft insbesondere Weidetiere ohne ausreichende Herdenschutzmaßnahmen. Nach Angaben des Bundesagrarministeriums summierten sich die Ausgaben für solche Maßnahmen auf rund 23,4 Millionen Euro im Jahr 2024. In manchen Regionen, etwa an Deichen oder in Bergregionen, sind Herdenschutzmaßnahmen besonders aufwändig. Cornelia Meyer

Letzte Aktualisierung: 27. März 2026